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-   -   Zulassung eines Deutschen Bootes in Österreich (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=7145)

Manfred 14.10.2005 12:36

Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Die Anmeldung eines Bootes in einem Land, in dem man keinen Wohnsitz hat, oder die Anmeldung auf einen anderen Zulassungsbesitzer als einer selbst ist auch versicherungstechnisch ein Problem!!!

Das wird leider immer wieder, wie bei vielen anderen Sachen, verschwiegen!!!

Hallo ,
als Adresse wird selbstverständlich der österreichische Wohnsitz eingetragen.
Haftpflicht wird meines Wissens über die Bavaria gemacht.
lg
Manfred

käpt'n iglo 14.10.2005 19:43

Erstmal HALLO an alle, ich bin ja schon seit einiger Zeit "stiller Beobachter" - hier muß ich aber auch meinen Senf dazugeben :-):ka5:

@ Andreas:

so schlimm, wie sich das ganze anhört, ist die Zulassung in NÖ nicht (dauert nur und ist ggü. D sicher teurer....). Ich wollte mir vor einiger Zeit auch ein gebrauchtes Schlauchi zulegen, hab dazu folgende Info von der Nö. Lrg. erhalten:

Die EU hat eben technische Bestimmungen erlassen und müssen alle neu zuzulassenden Boote diesen entsprechen oder schon vorher innerhalb der EU "in Verkehr gebracht" sein. (Es soll daher verhindert werden, dass jemand diese Bestimmungen umgeht und sich in einem nicht EU-Staat ein billigeres, nicht diesen Anforderungen entsprechendes, Boot kauft und damit im EU-Bereich fährt.)

Dieses "Inverkehrbringen" umfaßt nicht ausschließlich eine Anmeldung. Auch reichen gerade bei einem Schlauchboot alle schlüssigen Nachweise aus, dass es vorher in Verkehr gebracht wurde, wie Kaufrechnung etc. Wenn es sich z.B. um eine Bootstype handelt, die nach dem Stichtag gar nicht mehr produziert wurde, ist kein weiterer Nachweis erforderlich. In einem Fall habe ich auch ein altes Farbfoto als Nachweis akzeptiert, denn das Foto war sicher älter als 1998, in einem anderen Fall wurde eine alte Hafenrechnung aus Italien akzeptiert, etc., oder dass der Vorbesitzer EU-Bürger war.

Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung, falls es sich um die "praktische" Durchführung des Verfahrens handelt, ersuche ich Sie gleich mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Elisabeth Kurzacz, Kl. 16042, Kontakt aufzunehmen.
Mit freundlichem Gruß!

Mag. Gerhard Taus
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt

Telefon: +43 2742 / 9005 - 16045 bzw. 14193
Fax: +43 2742 / 9005 - 16070
Email: gerhard.taus@noel.gv.at
Email Abteilung: post.wa1.schifffahrt@noel.gv.at
(bitte für behördliche Eingaben verwenden ! )
:confused- :cognemur:

also: Kopf hoch, Motor runter;
Peter

st.martin156 26.10.2005 15:04

Danke
 
Hallo alle zusammen, möchte euch mal Danke sagen für eure zahlreichen
Tipps. Habe das Problem mit eurer Hilfe beinahe gelöst. Der Tipp mit der Wiking Werft war goldrichtig. Die sind wirklich sehr kooperativ und haben mir anhand der Baunummer bestätigt, dass sie das Boot vor 1998 in Verkehr gebracht haben. Möglicherweise genügt das meiner Behörde.
Die Möglichkeit das Boot in Deutschland anzumelden habe ich aber auch noch nicht ganz aufgegeben.
Mir fehlen allerdings noch einige Informationen wie das dort vor sich geht.
In der Zwischenzeit habe ich aber eh genug mit der Restaurierung meines Wiking zu tun.
Es gibt unter euch sicherlich auch jemanden, der mit der Reperatur und den verschiedenen Problemen, die bei einem Wiking auftauchen können Erfahrung hat.
Jedenfalls werde ich mich im Fall der Fälle wieder an euch wenden.
Liebe Grüße
Andreas:biere:

Berny 26.10.2005 18:50

Zitat:

Zitat von st.martin156
Der Tipp mit der Wiking Werft war goldrichtig. Die sind wirklich sehr kooperativ und haben mir anhand der Baunummer bestätigt, dass sie das Boot vor 1998 in Verkehr gebracht haben. Möglicherweise genügt das meiner Behörde.

Ja, das sollte genügen, da es ja genau darum geht !


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