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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 09.10.2005, 16:00
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st.martin156 st.martin156 ist offline
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Böse Zulassung eines Deutschen Bootes in Österreich

Hallo Freunde, bin neu im Forum, hoffe ihr könnt mir einige Ratschläge geben. Letzen Monat habe ich bei Ebay in Deutschland ein älteres Wiking mit einem 98iger Mariner ersteigert. Dieses wollte ich nun in Österreich anmelden und habe dabei dabei eine böse Überraschung erlebt.

Bei Booten mit einem Baujahr vor 1998 muß man einen Nachweis erbringen, daß diese vor dem 16.06.1998 im EU-Raum in Verkehr gebracht wurden. Kann man das nicht, hat man keine Möglichkeit sie anzumelden.

Ich weis nicht, ob das alle wissen die bei diversen Auktionen mitsteigern.

Wisst ihr da einen Ausweg?
Kann man als Österreicher auch ein Boot in Deuschland anmelden?

Lg Andreas
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  #2  
Alt 09.10.2005, 17:18
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In Memoriam
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Zitat:
Zitat von st.martin156

...
Kann man als Österreicher auch ein Boot in Deuschland anmelden?

Lg Andreas
Wenn Du hier in der BRD einen festen Wohnsitz hast, spricht nichts dagegen, aber dann brauchst Du auch die deutsche Zulassung für das Boot und den deutschen SBF-Binnen/See. Der Wohnsitz ist entscheidend.
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  #3  
Alt 09.10.2005, 18:46
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Hi Andreas!

In welchem Bundesland wohnst Du denn?

Wenns Tirol is dann kann ich Dir evtl. helfen.
__________________
MfG
Martin

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  #4  
Alt 09.10.2005, 19:06
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Berny
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Da hast du irgendwie was falsch verstanden:
Boote ab Baujahr 1998 brauchen eine CE-Certifizierung in Österreich.
Wenn das Boot nicht vor 1998 im EU-Raum in Verwendung war, braucht es auch eine CE-Certifizierung.

Also entweder CE-Certifizierung oder Bestätigun, dass das Boot vor 1998 in der EU in Verkehr gebracht wurde.

Nur darum gehts.
Also, das einfachste ist, wenn dir der Vorbesitzer oder ev die Wiking Werft eine Bescheinigung ausstellt, das das Boot vor 1998 im EU-Raum angemeldet war.
ZB genügt eine Kopie des Zulassungsscheins des Vorbesitzers oder ähnliches.
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  #5  
Alt 10.10.2005, 20:19
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Rotes Gesicht tiroler

Zitat:
Zitat von Fortnox
Hi Andreas!

In welchem Bundesland wohnst Du denn?

Wenns Tirol is dann kann ich Dir evtl. helfen.
Danke für dein Angebot, wohne aber in Niederösterreich. LG Andreas
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  #6  
Alt 10.10.2005, 21:20
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Hallo Andreas!

Versuche es mal da Um Links zu sehen, bitte registrieren - vielleicht kann man Dir da helfen!

L.G.

Edwin
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  #7  
Alt 10.10.2005, 21:32
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Hi nochmal!

Hast Du Dir denn schon eine Auskunft von Deiner zuständigen Behörde eingeholt?

Normal sollte es da wie Berny schon geschrieben hat keine Probleme geben.

Mein voriges Boot (Zodiac Cherokee) habe ich auch in München geholt. Dieses war Bj. 1987. Musste mit Boot und Motor zum zuständigen Sachverständigen , der sich dann das Boot angesehen und auf Fahrtauglichkeit überprüft hat. Dieser hat dann diese Papiere an die Zulassungsstelle für Boote gesendet und ich bekam problemlos die Zulassung.
__________________
MfG
Martin

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  #8  
Alt 10.10.2005, 22:15
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Zitat:
Zitat von st.martin156

Bei Booten mit einem Baujahr vor 1998 muß man einen Nachweis erbringen, daß diese vor dem 16.06.1998 im EU-Raum in Verkehr gebracht wurden. Kann man das nicht, hat man keine Möglichkeit sie anzumelden.
Hallo Andreas

Hier die homepage für zulassungen in NÖ

Um Links zu sehen, bitte registrieren

unter 5 m bekommst du nur Binnenzulassung ! Auch wenn du damit am Meer fährst.

hier der gesetzestext

Bei neuen Booten – das sind solche, welche nach dem 16. Juni 1998 erstmals innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden – sind folgende Unterlagen unbedingt zusätzlich vorzulegen (achten Sie bereits beim Kauf darauf, dass Ihnen der Bootshändler diese Unterlagen aushändigt):

* Übereinstimmungserklärung für das Boot nach den EU-Bestimmungen (= Nachweis, dass das Boot nach den Regeln der Europäischen Union gebaut wurde und damit eine CE-Kennzeichnung besitzt)
* Handbuch für den Eigner (Schiffsführer) einschließlich der für das Boot typischen Daten
* eventuell Übereinstimmungserklärung für den Motor (falls Sie einen neuen Außenbordmotor verwenden wollen, der eine höhere Antriebsleistung als im Handbuch für den Eigner aufscheint, hat. Bei einem neuen Innenborder, der ja als Bestandteil des Bootes anzusehen ist, kann dies entfallen)

Bei diesen Booten wird keine Erstüberprüfung durch die Behörde vorgenommen.

Die Behörde stellt – unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingebracht wurden – eine Internationale Zulassungsurkunde befristet auf 10 Jahre aus.

Bei gebrauchten Booten entfällt die Vorlage des Handbuches für den Eigner und der Übereinstimmungserklärung für das Boot.

Achten Sie beim Kauf eines gebrauchten Bootes darauf, dass es bereits vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht worden ist, da sonst eine Verwendung des Bootes innerhalb der Europäischen Union ausgeschlossen ist.

Bei gebrauchten Booten sind daher zusätzlich noch folgende Unterlagen bei der Behörde vorzulegen:

* Nachweis, dass das Boot vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht wurde (Kaufverträge, Mietverträge, Leasingverträge oder Schenkungsverträge, die vor diesem Datum innerhalb der Europäischen Union abgeschlossen wurden, Zollbestätigungen, Zulassungsurkunden, behördliche Seebriefe oder Jachtzertifikate eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes).

Gebrauchte Boote werden durch die Behörde überprüft.

Sie werden von uns nach Einlangen des Ansuchens bezüglich der vorzunehmenden Überprüfung telefonisch über den Überprüfungsstandort (in der Regel derjenige, den Sie gewünscht und im Formular angekreuzt haben) und den Überprüfungszeitpunkt benachrichtigt. Nach erfolgter anstandsloser Überprüfung erhalten Sie auch in diesem Falle eine Internationale Zulassungsurkunde, welche in der Regel auf 5 Jahre befristet wird.

Die eingesendeten Originalunterlagen, wie Kaufverträge, Meldezettel, Übereinstimmungserklärungen, Handbücher u.dgl. erhalten Sie mit dieser Zulassungsurkunde wieder zurück.

die einzig richtige Auskunft erteilt dir die NÖ Landesregierung


LG
Geri
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wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas

Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer
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  #9  
Alt 10.10.2005, 22:38
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Boot Infos

Hallo,
wie darf ich denn den Satz verstehen:

"Achten Sie beim Kauf eines gebrauchten Bootes darauf, dass es bereits vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht worden ist, da sonst eine Verwendung des Bootes innerhalb der Europäischen Union ausgeschlossen ist."

Dann gibt es keine Zulassung oder was??

Wieso ist ein Boot ab 17. Juni 1998 ein neues Boot?? Komische Formulierungen, ich dachte, sowas gäb´s nur bei uns!

Gruß Peter
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P.G.
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  #10  
Alt 10.10.2005, 22:47
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Berny
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Zitat:
Zitat von skymann1
Hallo,
wie darf ich denn den Satz verstehen:

"Achten Sie beim Kauf eines gebrauchten Bootes darauf, dass es bereits vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht worden ist, da sonst eine Verwendung des Bootes innerhalb der Europäischen Union ausgeschlossen ist."

Dann gibt es keine Zulassung oder was??

Wieso ist ein Boot ab 17. Juni 1998 ein neues Boot?? Komische Formulierungen, ich dachte, sowas gäb´s nur bei uns!

Gruß Peter
Nein, es geht, wie schon gesagt, um den Umstand, dass ab diesem Datum ein Boot, welches man in Österreich zulassen will, ein CE-Zertifikat braucht, es sei denn, dieses Boot war schon zu dieser Zeit irgendwo in der EU angemeldet.
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  #11  
Alt 10.10.2005, 23:34
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Zitat:
Zitat von skymann1
Hallo,
wie darf ich denn den Satz verstehen:

"Achten Sie beim Kauf eines gebrauchten Bootes darauf, dass es bereits vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht worden ist, da sonst eine Verwendung des Bootes innerhalb der Europäischen Union ausgeschlossen ist."

Dann gibt es keine Zulassung oder was??

Wieso ist ein Boot ab 17. Juni 1998 ein neues Boot?? Komische Formulierungen, ich dachte, sowas gäb´s nur bei uns!

Gruß Peter
Hallo Peter

Es ist sonst ein Neuboot im Sinne der EU-Vorschriften und benötigt daher ein
CE-Certifikat für die Österreich-Zulassung(in allen Bundesländern).
Da EU-Weit nicht überall die Boote zugelassen werden müssen, kann es sein, dass es kein CE Zertifikat gibt bzw vorliegt.
Es ist hier auch um Lagerbestände von Händlern gegangen die Boote nach dem 17.Juni verkauft haben, der Erzeuger aber kein CE vorweisen kann.
Und auch für Boote aus den neuen EU Ländern, die nach 1998 dazugekommen sind.

Das sind dann wahrscheinlich die sogenannten "Scheunenfunde" bei ebay

Nie zugelassen, kein CE, SCH..ade für den Käufer.

lg Geri
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Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer
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  #12  
Alt 11.10.2005, 14:17
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von geri
Hallo Peter

Es ist sonst ein Neuboot im Sinne der EU-Vorschriften und benötigt daher ein
CE-Certifikat für die Österreich-Zulassung(in allen Bundesländern).
Da EU-Weit nicht überall die Boote zugelassen werden müssen, kann es sein, dass es kein CE Zertifikat gibt bzw vorliegt.
Es ist hier auch um Lagerbestände von Händlern gegangen die Boote nach dem 17.Juni verkauft haben, der Erzeuger aber kein CE vorweisen kann.
Und auch für Boote aus den neuen EU Ländern, die nach 1998 dazugekommen sind.

Das sind dann wahrscheinlich die sogenannten "Scheunenfunde" bei ebay

Nie zugelassen, kein CE, SCH..ade für den Käufer.

lg Geri
Nein, ganz so schlimm mußt du es nicht sehen!
Ansich genügt der "Beweis", dass das Boot vor diesem Datum im EU Raum war.
Das mit dem "in Verkehr gebracht" wird normalerweise nicht so genau genommen.

Also ein alter Kaufvertrag, wenns geht sogar von der Werft, oder ähnliches genügt ansich!
Noch besser wäre natürlich eine Zulassung!
Dann kommts eben drauf an, wie genau der Beamte der Landesregierung ist.

Aber wie gesagt, ich habe da schon Zulassungen erlebt
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  #13  
Alt 12.10.2005, 13:17
Manfred Manfred ist offline
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Zitat von st.martin156
Hallo Freunde, bin neu im Forum, hoffe ihr könnt mir einige Ratschläge geben. Letzen Monat habe ich bei Ebay in Deutschland ein älteres Wiking mit einem 98iger Mariner ersteigert. Dieses wollte ich nun in Österreich anmelden und habe dabei dabei eine böse Überraschung erlebt.

Bei Booten mit einem Baujahr vor 1998 muß man einen Nachweis erbringen, daß diese vor dem 16.06.1998 im EU-Raum in Verkehr gebracht wurden. Kann man das nicht, hat man keine Möglichkeit sie anzumelden.

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Wisst ihr da einen Ausweg?
Kann man als Österreicher auch ein Boot in Deuschland anmelden?

Lg Andreas

Hallo Andreas,
ich hatte heuer auch ein ähnliches Problem mit einem Boot das ich mir ersteigert habe,da vorerst keine CE Bestätigung aufzutreiben war.Habe sie aber dann doch erhalten.
Ich weiss daß die Anmeldung eines Bootes in Deutschland für einen Österreicher kein Problem darstellt.
Mein langjähriger Bootshändler ,die Firma Kainz in Passau,hat mir angeboten das für mich zu erledigen.
Die haben sogar einen Anmeldeservice,die Papiere werden nach Regensburg geschickt und in einigen Tagen ist das Boot angemeldet.
Kostet übrigens nur einen Bruchteil der Gebühren von Österreich.
Du kannst dort auch gleich die Haftpflicht abschlhießen.
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Viele Grüße
Manfred

Ps.
Ich weiß,daß ich damit wieder eine Diskussion um Gültigket und Versicherungsschutz lostrete,kannts mir glauben es ist alles OK
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  #14  
Alt 12.10.2005, 16:04
brummboot brummboot ist offline
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Zitat von skymann1
Hallo,
wie darf ich denn den Satz verstehen:

"Achten Sie beim Kauf eines gebrauchten Bootes darauf, dass es bereits vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht worden ist, da sonst eine Verwendung des Bootes innerhalb der Europäischen Union ausgeschlossen ist."

Dann gibt es keine Zulassung oder was??

Wieso ist ein Boot ab 17. Juni 1998 ein neues Boot?? Komische Formulierungen, ich dachte, sowas gäb´s nur bei uns!

Gruß Peter
Hallo Peter,

es ist noch ein Stück unglaublicher: die Zulassung darf Dir bei Nachweis des rechtmäßigen Eigentums nicht verweigert werden ABER: Du darfst das Boot dann nirgendwo in EU-Gewässern betreiben! Das steht dann so (lt. Auskunft des überprüfenden Beamten) in den Papieren.

Ich habe auch gehört, dass diese Schikane (angeblich) auf die (meist großen) Boote zielte, für die keine MWSt. entrichtet wurde, weil sie eben systematisch jeweils vor einer fristbedingt erwachsenden Versteuerungspflicht in einen anderen Staat verlegt wurden. Das kann bei einem großen Pott natürlich schöne Ersparnis bringen. Sie sollten wahrscheinlich nicht so einfach weißgewaschen werden können. Aber, wie gesagt - vom Hörensagen, ich hab mit solcher Praxis keine Erfahrung (würde mit meiner Steuerersparnis aber doch auch so 1 bis.......vielleicht 2 mal Famlienpizza essen gehen können )


Gruß
Peter
__________________
Gruß,
Peter_
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Das Leben ist binär: du bist eine Eins oder eine Null
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  #15  
Alt 13.10.2005, 17:23
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Berny Berny ist offline
Berny
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Die Anmeldung eines Bootes in einem Land, in dem man keinen Wohnsitz hat, oder die Anmeldung auf einen anderen Zulassungsbesitzer als einer selbst ist auch versicherungstechnisch ein Problem!!!

Das wird leider immer wieder, wie bei vielen anderen Sachen, verschwiegen!!!
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