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Udo 21.10.2005 07:35

Zitat:

Zitat von rotbart
Also die Abfindungsformel lautet (etwas vereinfacht) das durchschnittliche Jahresgehalt des letzten Jahres (incl. XmasGeld und andere Zulagen) durch 12 = der durchschnittliche Monatslohn. 50% davon mal Zahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit. Das ist das Minimum
Je nach Alter, Zeit der Betriebszugehörigkeit und Hartnäckigkeit des Mitarbeiters kann dies natürlich nach oben gehen, 75% geben die Arbeitsgerichte meist ohne große Probleme.
Steuerlich gibt es einen Freibetrag (ich glaube 16.000,-- EUR bin aber nicht sicher) der Rest kann über 5 Jahre gestreckt werden ABER nur wenn auch sonst noch Zufluß vorhanden ist, seit ihr die nächsten 5 jahre arbeitslos gilt es wie eine Einmalzahlung = das Finanzamt freut sich.
All dies gilt natürlich nur für D

Hi Rotbart,
ja Hartnäckig war ich , hatte ja auch den Trumpf in der Hand das bei mir zu dem Zeitpunkt eine Behinderung von 60 % vorlag:ka5:
Gruß Udo


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