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rotbart 27.01.2006 12:11

Zitat:

Zitat von DieterM
Das trifft z.Bsp. auch die Navi-Beleuchtung, wo in D vom BSH eigene nationale Vorschriften gelten.

Sorry Dieter
ich weis Du leidest drunter, aber die Aussage ist schlicht falsch, das BSH wendet die EU Richtlinien an, nur fallen Deine (innig geliebten:smileys5_ ) Rina Lämpchen eben da nicht drunter.

herbert 27.01.2006 13:43

Müritz
 
@Axel
Zitat:

An der Müritz habe ich erlebt wie ein solch unerfahrener Bootsführer beim Drehen in einem kleinen Hafen die Länge des Bootes nicht einschätzen konnte und mit dem Heck dann 6 kleinere Boote plattmachte
der hatte sicher nur ein HR-Patent:ka5:

rotbart 27.01.2006 14:48

Zitat:

Zitat von Edwin
Freunde, Freunde….

Eine Umschreibung eines franz. Scheines in einen deutschen kann ich mir schlecht vorstellen – es werden z.B. auch keine deutschen Scheine in österr. umgeschrieben und umgekehrt! (es kann kein Uferstaat über die Hoheitsrechte eines anderen Staates verfügen!)
L.G.
Edwin

Doch, wenn ich z.B. meinen Wohnsitz verlege, (fast) jedes Land verfügt über Listen, was wie anerkannt wird. Dabei wird meist nicht ein echter schein ausgestellt, sondern ein papier das der schein mit Segen der staatlichen Gewalt auch in dem neuen Land gilt.
Beispiel selbst erlebt in England : um auf einer englischen Yacht funken zu dürfen, brauchst Du einen englischen Funkschein , ich sendete eine beglaubigte Kopie meines Scheines ein und bekam nach einigen Tagen (OHNE GEBÜHREN zahlen zu müssen) einen netten Brief mit einem Dokument, das feststellt, das ich die Funkerlaubnis xyz für englische Yachten besäße solange meine deutsche Genehmigung gilt !, die deutsche Genehmigung und die Urkunde seien mitzuführen.

Gleiches gilt für FS die Schweiz regelt genau welcher ausländische Schein für was anerkannt wird und wenn ich mich nicht täusche gibt es auch eine Liste in Ö

axel bernhard 27.01.2006 15:37

Bootsunfall Müritz
 
Zitat:

Zitat von herbert
@Axel


der hatte sicher nur ein HR-Patent:ka5:

Der hatte überhaupt keinen Schein. Ich versteh die Anspielung nicht, da die meisten Österreicher wohl ein HR-Patent haben. ?????:futschlac :futschlac :futschlac

Gruß Axel

solarwarrior 01.02.2006 00:10

Danke für die vielen Beiträge,
die meisten haben mir sehr geholfen.
Sobald ich mehr weiss, werde ich das hier posten.

mfg

Florian

Franzman 23.10.2006 22:24

Von wegen, F Führerschein umschreiben
 
Hallo,

ich muss mich mal kurz melden. Also, ich bin franzose und im Besitz des Sportbootsküstenschein aus F (Permis mer côtier) und lebe seit einige Jahre in Berlin.
Nun hat mich die Idee gepackt den D Binnenschein zu machen. Ich habe natürlich nachgefragt ob ich mir die Praxisprüfung sparen kann da ich auch ein Seeschein besitze! Frechheit!!!
Eine Anfrage über verschiedene Personen beim DMYV ergab:
:schlaumei
lieber Franzose, schön das du einen Seeschein hast, aber fahr bitte damit in F!!! Hier in D wird er nicht anerkannt, nur geduldet, und dass, nur im 1. Jahr mit Wohnsitz in D! Auf die Frage wegen der Praxisprüf..: neeeiiin! Gilt nicht. Umschreiben? Geht nicht!!!

Die haben mich eingeladen den Seeschein neu zu machen um die schönen Gewässer der Nord-,Ostsee zu befahren. Da habe ich denen geantwortet, dass die sich ihr Schein in den A.... stecken können und das es mir auf der Nord-,Ostsee nicht schön und viel zu kalt ist (Komme aus Marseille, da kann jeder Boot fahren!).

Hab denn mit viel Frust den Binnenschein inkl. Praxis am Samstag gemacht, um mit meiner Familie ein bisschen in Berlin/Brandenburg zu schippern. Zitat des Prüfers vom DMYV: Sie können ja aussergewöhnlich gut fahren!:stupid:

Viele Grüsse,
Christophe

Kutyus 24.10.2006 09:07

EU Führerschein
 
Zitat:

Zitat von bootsboerse.at
Die Quellen sagen eigentlich alle, dass nur das Patent anerkannt wird, in dessen Herkunftsland der Besitzer wohnt.
Ich würde mich deshalb an deiner Stelle eher darum kümmern, dass du das Patent auf D umschreiben läßt.

Beim Autoführerschein ist es auch so, dass nach einem Jahr die Gültigkeit verloren geht, wenn der Besitzer nicht mehr im Ausstellerland wohnt.

Bzgl. des Autoführerscheins ist das nicht ganz richtig. Die neuen EU-Führerscheine sind in der gesamten EU unbegrenzt gültig. Ich selber wohne in Österreich und habe einen Führerschein aus Luxembourg ...... der ist jetzt auch hier in Österreich unbegrenzt gültig .....

rotbart 24.10.2006 10:30

Zitat:

Zitat von Kutyus
Bzgl. des Autoführerscheins ist das nicht ganz richtig. Die neuen EU-Führerscheine sind in der gesamten EU unbegrenzt gültig. Ich selber wohne in Österreich und habe einen Führerschein aus Luxembourg ...... der ist jetzt auch hier in Österreich unbegrenzt gültig .....

So einfach ist das in D leider nicht (ich glaube auch nicht an die unbegrenzte Gültigkeit in A).

Die Anerkennung eines EU Führerscheines ist NICHT gleichbedeutend mit der FAHRERLAUBNIS, die kann sehr wohl untersagt sein.

Erich der Wikinger 24.10.2006 20:43

Französischer Führerschein
 
Hallo Christophe und @ all

Da bist Du wohl an den Falschen geraten. Normalerweise müsste ein Führerschein, der im Heimatland gemacht wurde, im Gastland anerkannt und wenn der Ausländer (entschuldige dieses blöde Wort) sich in Deutschland niederlässt, ohne Prüfung umgeschrieben werden, wenn es sich um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Dies wurde bislang in der EU so gehandhabt.

Achtung: Meine Erkenntnisse sind leider schon von 1988.

Ich hatte nach meiner Rückkehr nach Deutschland (als Deutscher) nach längerem Aufenthalt in Portugal auch so manche Zoll- und Scheine-Umschreibprobleme, obwohl ich jeweils amtliche Übersetzungen beifügen konnte.

Lediglich den Fischereischein musste ich neu machen, da ich altersbedingt noch zu den "grauen" gehörte, welche nach dem Jugendfischereischein keine Prüfung gemacht hatten. Nach dem ich wegen dem Aufenthalt in Portugal vergaß ihn rechtzeitig zu verlängern, musste ich die Prüfung in Deutschland neu machen. Ich hatte die portugiesische Lizenz, aber da lief alles wirklich wesentlich einfacher ab.

Aber alle anderen Patente und Scheine, die ich so gemacht habe, wurden problemlos???? anerkannt, nachdem ich dutzende
Vorsprachen, Widersprüche und sonstiges durchmachen musste.

Während z. B. der Zoll in Augsburg totale Scherereien machen wollte, obwohl alles rechtlich i. o. war, erfuhr ich, dass ich (mein damaliger Wohnort war Nähe Neu-Ulm) auch zum Zoll nach Ulm gehen könnte. Die kannten alle Gesetze und im Nu waren Boot und Auto durchgewunken.

Merke: Frage 3 Gesetzesträger im hohen Rang und Du bekommst drei unterschiedliche Antworten. Nimm jetzt die für Dich, welche am günstigsten für die ausfällt. Fällt keine günstig aus, wälze Gesetze und wende Dich an den 4. und Du wirst Recht bekommen.

Gruß Erich

Leider kann ich keine Ansprechpartner für dieses Problem benennen.

marcus 24.10.2006 21:00

Ich setzte jetzt mal voraus, dass Du während des Erwerbs des Führerscheins deinen Hauptwohnsitz in Frankreich hattest.
Wenn nicht, hättest Du die gleichen Einschränkungen wie die Österreicher und Deutschen, die ein Yugo bzw. Kroatienpatent haben.

Jetzt wirft sich weiterhin die Frage auf, ob es amtliche Scheine oder Scheine eines Interessenverbandes , welche anerkannt werden sind.
(als beispiel zur Verdeutlichung Meine Bootsscheine sind vom DMYV, der Autoführerschein ist von der Kreisverwaltungsbehörde ausgestellt)

Somit stellen sich jetzt folgende Fragen Komplexe:
Wird Dein Franz. FS ohne Umschreibung anerkannt?

Falls Nein, wird der Franz. FS umgeschrieben?

Hier wäre mein Ansprechpartner entweder
eine Behörde des Europaministeriums
oder des Verkehrsministeriums
Wärst Du noch in Frankreich wäre es wohl die Dt. Botschaft.

Ich würde eine Behörde als ansprechpartner wählen, weil du nur hier eine rechtsverbindliche Aussage erhältst
Auf nen Schrieb vom DMYV oder dem ADAC oder dem Seglerverband würde ich mich bei einer Kontrolle nicht verlassen.

Andererseits hatte ich in meiner beruflich Praxis auch schon Fälle, wo ein BundesMinisterium eine falsche Auskunft gab....

mfg

Marcus

rotbart 24.10.2006 22:18

Zitat:

Zitat von Franzman
Hallo,

ich muss mich mal kurz melden. Also, ich bin franzose und im Besitz des Sportbootsküstenschein aus F (Permis mer côtier) und lebe seit einige Jahre in Berlin............................

Nun hat mich die Idee gepackt den D Binnenschein zu machen. Ich habe natürlich nachgefragt ob ich mir die Praxisprüfung sparen kann da ich auch ein Seeschein besitze! Frechheit!!!
Viele Grüsse,
Christophe

Also zurück zu den Basic, dieser Küstenschein ist das was unsere Freunde aus A gerne hätten, aber natürlich nicht vergleichbar mit unserem SBF Binnen oder SBF See :
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Toutefois, le Permis Mer Côtier ne permet pas de s'éloigner à plus de 5 miles d'un abri. Pour s'affranchir de cette limite, il est nécessaire d'être titulaire du Permis Mer Hauturier.
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