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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 26.01.2006, 20:26
solarwarrior
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Französischer Führerschein in D

Hallo!
Ich habe folgendes Problem:

Ich (Deutscher) habe einen französischen Motorbootführerschein. Jetzt gibt es viele Leute, die mir verklickern wolle, der wäre nicht gültig. Unter anderen weil man seinen Führerschein ja immer in dem Land machen muss, in dem man wohnt. Viele Leute denken sicher auch an kroatische Pseudo-Scheine, die in D nicht gültig sind. Nur: Frankreich ist nicht Kroatien, ich habe eine echte Prüfung bei einem staatlichen Prüfer abgelegt und musste schon vorher pauken etc.

Jetzt meine Fragen:

Hat jemand belastbare Quellen dazu? Also mehr als nur irgendwas aus dritter Hand? Da habe ich nämlich schon tausende Meinungen gehört...

Wenn ich den Führerschein nicht benutzen darf, wieso haben mich die Franzosen den überhaupt ablegen lassen?

Wenn ich nun meinen Wohnort nach Frankreich verlegen würde, dann den Schein machen würde, könnte ich ihn dann legal nutzen?
Und wie kann ein deutscher Waschpo-Beamter überhaupt nachprüfen, ob ich vor 5 Jahren (=als ich in F den Schein gemacht habe), dort gewohnt habe?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Florian
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  #2  
Alt 26.01.2006, 20:30
Benutzerbild von thball
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Hallo Florian,

weiß auch nicht ob er gültig ist. Aber wer Dir sicher Auskunft geben kann:

Um Links zu sehen, bitte registrieren
DMYV-Führerscheinstelle in Hamburg (Tel. 040 - 6 39 04 30)

Ruf da morgen doch mal an. Wenn er gültig ist kannst Du ihn vielleicht gleich umschreiben lassen und dann hast Du keine Probleme mehr...
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #3  
Alt 26.01.2006, 20:42
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Hallo Florian,

habe die gleiche Meinung wie Tom. Sprich doch bitte mit dem DMYV. Vielleicht geht eine Umschreibung nachdem Du nun D/Wohnsitzt in der BRD hast. Ev. kann die Umschreibung auch mit einer Ergänzungsprüfung erledigt werden. Aber schließlich sind wir in der EU und da gehört auch dazu, das man sich gegenseitig die Sportboot-Befähigungszeugnisse anerkennt, wie es bei den Straßenführerscheinen und der Arbeitssuche ja auch der Fall ist.

Die EU Richtlinien dazu dürfte die Bundesrepublik bereits seit etlichen Jahren haben, ob dies aber auch umgesetzt wurde, kann Dir bestimmt der DMYV sagen. Viel Glück!
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  #4  
Alt 26.01.2006, 21:02
solarwarrior
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Ich will ihn ja gar nicht umschreiben lassen - die Gültigkeiten und Restriktionen sind ja ganz andere.
Aber danke für den Tipp!
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  #5  
Alt 26.01.2006, 21:36
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Berny
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Die Quellen sagen eigentlich alle, dass nur das Patent anerkannt wird, in dessen Herkunftsland der Besitzer wohnt.
Ich würde mich deshalb an deiner Stelle eher darum kümmern, dass du das Patent auf D umschreiben läßt.

Beim Autoführerschein ist es auch so, dass nach einem Jahr die Gültigkeit verloren geht, wenn der Besitzer nicht mehr im Ausstellerland wohnt.
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  #6  
Alt 26.01.2006, 23:11
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axel bernhard
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Französischer Sportbootführerschein

@ Florian

Hallo Florian,

wenn Du Deinen ständigen Wohnsitz in Frankreich hast, hat diese Papier auch Gültigkeit in Deutschland. Bei einem ständigen Wohnsitz in Deutschland muß ein solches Papier umgeschrieben werden. Es gibt sicher die Möglichkeit ohne daß man das französische Patent verliert eine deutsche Erweiterung zu erwerben.

Ich bin auch im Besitz eines solchen Französischen Patents und habe mit diesem keine gültige deutsche Erlaubnis.

Da ich jahrelang nur in Frankreich Urlaub gemacht hatte stellte sich die Frage auch nie.

In Kroatien wurde dieses franz. Patent dann jahrelang anerkannt, bis ich vor 2 Jahren bei einer Kontrolle eine Strafe von 1600 Kuna erhielt, mit der Auflage einen deutschen oder kroatischen Führerschein zu machen.

In Nord- und Ostsee wollte ich bisher nicht schippern. Aber eine Umschreibung würde mich inzwischen schon interessieren, da ich weder mit meinem kroatischen noch mit meinem französischen in deutschen Küstengewässern fahren darf.
Wenn Du über eine Umschreibung genaueres in Erfahrung bringen kannst, berichte doch bitte darüber im Forum.

Gruß Axel
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  #7  
Alt 26.01.2006, 23:26
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@ berny für EU-Staatler war das einmal (zumindest in Deutschland)
Die Ausnahmen bei Entzug gleich welcher Art sind natürlich wieder was anderes,

mfg

Marcus
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  #8  
Alt 26.01.2006, 23:29
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Freunde, Freunde….

Zitat:
Zitat von solarwarrior
Nur: Frankreich ist nicht Kroatien, ich habe eine echte Prüfung bei einem staatlichen Prüfer abgelegt und musste schon vorher pauken etc.
Was denkst Du, wo Du in Kroatien die Prüfung machst – beim Bäckermeister???

Aber egal – ich möchte den Thread nicht für eine Diskussion in Sachen Für und Wider das HR-Patent zweckentfremden!

Zitat:
Zitat von DieterM
Aber schließlich sind wir in der EU und da gehört auch dazu, das man sich gegenseitig die Sportboot-Befähigungszeugnisse anerkennt
Dem ist aber leider nicht so – zumindest steht das nirgendwo auf Papier! Die Uferstaaten anerkennen i.d.R ALLE amtlichen Bootsführerscheine, zumindest dann, wenn er im Heimatstaat ausgestellt wurde! In der EU werden viel wichtigere Dinge reglementiert, wie z.B. der korrekte Krümmungswinkel einer Gurke...

Eine Umschreibung eines franz. Scheines in einen deutschen kann ich mir schlecht vorstellen – es werden z.B. auch keine deutschen Scheine in österr. umgeschrieben und umgekehrt! (es kann kein Uferstaat über die Hoheitsrechte eines anderen Staates verfügen!)

Zitat:
Zitat von solarwarrior
Wenn ich den Führerschein nicht benutzen darf, wieso haben mich die Franzosen den überhaupt ablegen lassen?
Damit Du in Frankreich ein Boot führen darfst... (Da stellt sich mir aber die Frage - haben die Franzmänner überhaupt eine Führerscheinpflicht?)

Jedenfalls solange der Jetztstand (keine internationalen Abkommen in Sachen Sportbootführerscheine) besteht, wird sich an der Lage wohl auch nichts ändern…

L.G.


Edwin
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  #9  
Alt 26.01.2006, 23:33
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Zitat:
Zitat von Edwin
Aber egal – ich möchte den Thread nicht für eine Diskussion in Sachen Für und Wider das HR-Patent zweckentfremden!
Schade...
Nix für ungut!

Zitat:
Zitat von Edwin
Eine Umschreibung eines franz. Scheines in einen deutschen kann ich mir schlecht vorstellen – es werden z.B. auch keine deutschen Scheine in österr. umgeschrieben und umgekehrt! (es kann kein Uferstaat über die Hoheitsrechte eines anderen Staates verfügen!)
Bei den Küstenpatenten weiß ich es nicht. Aber beim Bodenseeschiffahrtspatent ist es sogar verpflichtend gem. BSO.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #10  
Alt 26.01.2006, 23:37
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Bootsführerschein Frankreich

@ Edwin

Servus Edwin,

Ganz sicher besteht in Frankreich eine Bootsführerscheinpflicht.

Die Prüfung ist mit Sicherheit nicht so einfach wie in Kroatien. Das kann ich beurteilen, da ich Bootsführerscheine beider Länder besitze.

Ein holländischer Sportbootführerschein See wird in Deutschland umgeschrieben. Bei dem französischen vermute ich das auch, bin aber nicht ganz sicher.

Gruß Axel
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  #11  
Alt 26.01.2006, 23:47
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von thball
Schade...
Nix für ungut!
Ein andermal gerne!

Zitat:
Zitat von thball
Bei den Küstenpatenten weiß ich es nicht. Aber beim Bodenseeschiffahrtspatent ist es sogar verpflichtend gem. BSO.
Da kann ich nicht mitreden - Binnen ist nicht mein Revier! (und am Bodensee herrschen ja ohnehin eigene Gesetze)

Zitat:
Zitat von axel bernhard
Ganz sicher besteht in Frankreich eine Bootsführerscheinpflicht.
Danke - wusste ich wirklich nicht! Ich kenne das in FR nur von den Hausbooten auf den Kanälen, wo man ja beachtliche Pötte ohne Schein fahren darf...

L.G.

Edwin
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  #12  
Alt 27.01.2006, 09:09
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große pötte ohne Führerschein

@ Edwin

die großen Pötte (Hausboote) können in Holland, Frankreich und Deutschlandmit Sonderregelungen aber nur für bestimmte Strecken gefahren werden.Die fahren dann aber höchstens 10 kmh. An der Müritz habe ich erlebt wie ein solch unerfahrener Bootsführer beim Drehen in einem kleinen Hafen die Länge des Bootes nicht einschätzen konnte und mit dem Heck dann 6 kleinere Boote plattmachte. Normalerweise werden die Pötte in Frankreich hauptsächlich für Fahrten auf den Kanälen vermietet. Für das Meer sind die überhaupt nicht tauglich.

Gruß Axel
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  #13  
Alt 27.01.2006, 10:03
asieber asieber ist offline
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und Österreich?

An wen muss ich mich wenden um herauszufinden ob ich einen Italienischen Schein in Österreich umschreiben lassen kann?

lg, Arne
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  #14  
Alt 27.01.2006, 10:17
LA CREVETTE LA CREVETTE ist offline
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Ich habe seinerzeit meinen Führerschein in Frankreich angefangen, da dort mein Hauptwohnsitz lag.

Als abzusehen war, dass ich meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus beruflichen GrÜnden nach Deutschland verlegen musste, habe ich mich daraufhin bei einer dt Fahrschule angemeldet.

Während der Prüfung sind sie dann über meinen frz Wohnsitz und frz PKW-Führerschein gestolpert und ich musste nachweisen, dass ich zumindest Deutscher war, sonst hätte man mich nicht zur Prûfung in D zugelassen.

Man erklärte mir dort auch, dass ich wenn ich meinen Bootsführerschein in F gemacht hätte, dieser nur GÜltigkeit in D hätte, wenn ich meinen Wohnsitz in F hätte oder Franzose wäre.

Von daher denke ich, wirst Du gezwungen sein, Deinen F-Schein in einen D-Schein umzuschreiben. ÜBer die Möglichkeiten und Bestimmungen hat einer unserer Forumskollegen schon einen Hinweis eingestellt.

Leider habe ich letztens meine frz Lernunterlagen verschenkt, sonst könnte ich klarer dazu Stellung nehmen wo die Unterschiede zwischen beiden Scheinen sind.

Aber was auf jeden Fall klar ist, ist dass der frz einfacher zu erwerben ist. Zum einen gibt es keine Navigationsaufgaben (was wohl auch auf den Geltungsbereich Einfluss hat?) im See-Schein und zum anderen sind die Fragebögen nach dem QMC (Questiononnaire multiple choix) aufgebaut. D.h. man bekommt 3 Antwortmöglichkeiten vorgegeben und muss sich fÜr eine entscheiden, also ähnlich wie beim dt PKW-Schein.

Da ist eine dt Prüfung schon etwas schwieriger.
__________________
Gruss

Peter

c'est mieux de regreter quelque chose qu'on a fait que regreter quelque chose qu'on a jamais fait
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  #15  
Alt 27.01.2006, 11:23
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat von Edwin
...

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Edwin
Meines Wissens sind in F für Einheimische Outboarder bis einschl. 10 PS führerscheinfrei, darüber werden Befähigungsausweise benötigt. Ob ein Unterschied Binnen oder Küste gemacht wird, ist mir nicht bekannt.

Was die gegenseitige Anerkennung innerhalb der EU betrifft, da gibt es bestimmt entspr. Richtlinien, jd. wenden nicht alle Mitgliedstaaten diese an und setzen nach wie vor teilweise ihre nationalen Vorschriften davor.

Das trifft z.Bsp. auch die Navi-Beleuchtung, wo in D vom BSH eigene nationale Vorschriften gelten.

Denke, das unser Freund auf dem DMYV genaue Auskunft bekommt, was Sache ist in seinem Fall.
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