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Stefanli 29.11.2010 22:58

Zulassung SB + E-Motor auf deutschen Privatgewässern (Baggersee)
 
Hallo Leute,
bin ein Schlauchboot-Angler und habe mich hier angemeldet um evtl. von euch eine Antwort auf eine Frage zur Anmeldung/Zulassung/Registrierung meines SBs zu bekommen.

Boot: Z-Ray IV 300 , 248 x 130 cm/240 kg
Motor: Minn Kota Endura 30
Bundesland: Bayern

Ich möchte mit meinem Boot + E-Motor auf den Baggerseen bei mir in der Umgebung angeln. Das sind Privatgewässer, welche nicht dem Staat gehören sondern in Privatbesitz sind. (z.B. Lieschen Müller oder halt irgendein Angelverein). Die Gewässer sind so zwischen 10 und 20ha groß.

Bei vielen großen Gewässern z.B. fränkische Seenplatte, Chiemsee, Starnberger See sowie auf Bundesschifffahrtstraßen gibts da ja entsprechende Regelungen und bei den zuständigen Ämtern auch Formulare usw.

Für Privatgewässer hingegen habe ich überhaupt nichts gefunden. Die Bundesbehörde hat mich an die Landesregierung weiterverwiesen, die haben mir nicht geantwortet. Der Herr vom ADAC war sich auch nicht sicher und hat mich wiederum ans nächste WSA verwiesen, wo die zuständige Dame (falls überhaupt zuständig) nicht zu erreichen war.

Ein Anruf beim Landratsamt ergab, dass hier noch nie jemand so einen Antrag gestellt hat, wobei man auch gar nicht wusste, was das für ein Antrag sein soll. Und durch die Blume hat man mir gesagt, ich soll das einfach weiterhin so machen wie bisher und mit meinem Boot da rumgurken. Ich könne aber gerne einen formlosen Antrag stellen müsse aber genau begründen warum ich unbedingt einen E-Motor bräuchte. Auf Nachfrage für was genau ich einen Antrag stellen solle sprach man von einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Auch sagte man, dass ich die einzelnen Gewässer genau benennen müsse, und dass so ein Antrag natürlich auch abgelehnt werden könne (und mit Sicherheit auch wird!, wenn ich den Unterton richtig interpretiert habe ;) ).
Also auf gut Deutsch, nerv uns bloß nicht mit dem Unsinn wo sich hier niemand auskennt und angel einfach...

Letztendlich bin ich jetzt genau so schlau wie vorher, nur noch etwas verwirrter.

Ich würde gerne Rechtssicherheit haben, um ggf. neidischen Angelkollegen im Notfall irgendwas unter die Nase halten zu können.

Deshalb nochmal die eigentlich ganz einfache Frage:
Brauche ich für mein oben beschriebenes Boot samt E-Motor irgendeine Anmeldung/Registrierung/Zulassung um auf einem Privatgewässer in Bayern damit zu fahren?

Danke und viele Grüße
Stefan

Aia 29.11.2010 23:05

Servus Stefan,
handelt es sich bei dem Baggersee um ein Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet?
Wenn nicht, hat der Staat wohl kaum Einfluss darauf

Stefanli 29.11.2010 23:09

Zitat:

Zitat von Aia (Beitrag 245039)
Servus Stefan,
handelt es sich bei dem Baggersee um ein Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet?
Wenn nicht, hat der Staat wohl kaum Einfluss darauf

Servus Roland!
Nein, es sind weder Naturschutzgebiete noch Landschaftsschutzgebiete - und Bootsangeln ist von den jeweiligen Besitzern/Pächtern (z.B. Angelvereine) auch explizit erlaubt.

thball 29.11.2010 23:30

Hallo,

also Rechtssicherheit kann ich Dir auch nicht geben (ich würde an Deiner Stelle auch so weiter machen wie bisher)! Aber ich denke man muss unterscheiden zwischen der Genehmigung für den See in Bezug auf das Nutzungsrecht (Fischen, E-Boote, Angelboote etc.) und der individuellen Zulassung für ein Boot. Letzteres kannst Du bei jedem WSA bekommen. Bei der Nutzungserlaubnis für ein Gewässer ist es schon schwieriger.

Ich kenne mich da auch nicht aus, aber frag doch mal bei einem Verein nach, der auch ein Gewässer ohne besondere Zulassungsbestimmungen nützt. Am Alpsee gibt es m.W. auch keine spezielle Regelung im Sinne einer Schifffahrtsverordnung, hier dürfte wahrscheinlich auch nur das Landratsamt über die Nutzung des Sees entscheiden. Hier der vielleicht passende Verein dazu: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Viel Erfolg und berichte doch wie es ausgegangen ist!

Aia 29.11.2010 23:30

Rechtssicherheit wirst du hier auch keine bekommen.
Ich würde es darauf ankommen lassen, im Ernstfall ist es eine Ordnungswidirigkeit und wird mit einer mündlichen Verwarnung enden.
Bei Privatbesitz könntest du dich natürlich noch an die Gemeinde wenden, die werden dich aber wieder ans LRA verweisen:lachen78::lachen78::lachen78:

thball 29.11.2010 23:40

... das habe ich noch zum Alpsee gefunden:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Also alles geht nur über das Landratsamt. :biere:

Stefanli 30.11.2010 00:56

Zitat:

Ich würde es darauf ankommen lassen, im Ernstfall ist es eine Ordnungswidirigkeit und wird mit einer mündlichen Verwarnung enden.
Wobei man sich die Frage stellen muss, wer da überhaupt irgendwas kontrollieren soll/muss. Vom Landratsamt fährt da bestimmt niemand rum, und die nächste Wasserschutzpolizei ist so ca. 100km entfernt.

Wahrscheinlich werde ich tatsächlich einfach weitermachen wie bisher.... man soll ja keine schlafenden Hunde wecken.

Trotzdem muss es ja da irgendeine Rechtsgrundlage geben und irgendwie ist es unbefriedigend dass man von unseren Behörden auf eine doch relativ einfach Frage keine klare Antwort bekommen kann....

@thball
Danke fürs recherchieren!
Soweit ich das verstanden habe, ist der Alpsee aber in öffentlicher Hand... das könnte evtl. ein entscheidender Unterschied sein...

Aia 30.11.2010 01:10

sei doch froh und glücklich wenn es noch so geht und nicht alles mit Vorschriften zugepflastert ist.
Wo kein Kläger, ist kein Richter.
Viel Spass:biere:

Berny 30.11.2010 13:31

Hmmmm

Baggerseen entstehen ja nur bei entsprechenden Grundwasserspiegel, so gesehen weiß ich nicht, ob eine einfache Erlaubnis des Besitzers ausreicht.

Grundwasser ist heilig!!!

DieterM 30.11.2010 14:26

Stop!

Fast alles falsch!

Wenn unser junger Freund auf privaten Gewässern auch privaten Baggerseen außerhalb Naturschutzgebieten mit seinem Boot ohne oder auch mit E-Motor fahren möchte, bzw. angeln möchte, dann benötigt er unbedingt das Einverständnis des Eigentümers des Gewässers fürs Boot und auch die Angelerlaubnis (mit Anglerschein!). Diese kann auch je nach Ermessen des Eigentümers kostenpflichtig sein.

Dient das Gewässer auch noch der Trinkwasserversorgung, dann ist auch noch die Sonder-Genehmigung der Gemeindeverwaltung dazu erforderlich auf dessen Grund das Gewässer liegt. Dies wird aber der Eigentümer sicher schon wissen ob dann man überhaupt aufs Gewässer darf.

Solche Genehmigungen müssen für jedes private Gewässer einzel eingeholt werden bei den jeweiligen Besitzer bzw. Eigentümern.

Nur so ist absolute Rechtssichereit gegeben. Wer das nicht macht, muß damit rechnen das er wegen Hausfriedensbruch belangt wird und auch die Kosten für eine ev. Gewässerverschmutzung oder andere Schäden tragen muß. :smileys5_

DieterM 30.11.2010 14:36

Zitat:

Zitat von Stefanli (Beitrag 245038)
Hallo Leute,
bin ein Schlauchboot-Angler und habe mich hier angemeldet um evtl. von euch eine Antwort auf eine Frage zur Anmeldung/Zulassung/Registrierung meines SBs zu bekommen.

Boot: Z-Ray IV 300 , 248 x 130 cm/240 kg
Motor: Minn Kota Endura 30
Bundesland: Bayern

Ich möchte mit meinem Boot + E-Motor auf den Baggerseen bei mir in der Umgebung angeln. Das sind Privatgewässer, welche nicht dem Staat gehören sondern in Privatbesitz sind. (z.B. Lieschen Müller oder halt irgendein Angelverein). Die Gewässer sind so zwischen 10 und 20ha groß.

Bei vielen großen Gewässern z.B. fränkische Seenplatte, Chiemsee, Starnberger See sowie auf Bundesschifffahrtstraßen gibts da ja entsprechende Regelungen und bei den zuständigen Ämtern auch Formulare usw.

Für Privatgewässer hingegen habe ich überhaupt nichts gefunden. Die Bundesbehörde hat mich an die Landesregierung weiterverwiesen, die haben mir nicht geantwortet. Der Herr vom ADAC war sich auch nicht sicher und hat mich wiederum ans nächste WSA verwiesen, wo die zuständige Dame (falls überhaupt zuständig) nicht zu erreichen war.

Ein Anruf beim Landratsamt ergab, dass hier noch nie jemand so einen Antrag gestellt hat, wobei man auch gar nicht wusste, was das für ein Antrag sein soll. Und durch die Blume hat man mir gesagt, ich soll das einfach weiterhin so machen wie bisher und mit meinem Boot da rumgurken. Ich könne aber gerne einen formlosen Antrag stellen müsse aber genau begründen warum ich unbedingt einen E-Motor bräuchte. Auf Nachfrage für was genau ich einen Antrag stellen solle sprach man von einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Auch sagte man, dass ich die einzelnen Gewässer genau benennen müsse, und dass so ein Antrag natürlich auch abgelehnt werden könne (und mit Sicherheit auch wird!, wenn ich den Unterton richtig interpretiert habe ;) ).
Also auf gut Deutsch, nerv uns bloß nicht mit dem Unsinn wo sich hier niemand auskennt und angel einfach...

Letztendlich bin ich jetzt genau so schlau wie vorher, nur noch etwas verwirrter.

Ich würde gerne Rechtssicherheit haben, um ggf. neidischen Angelkollegen im Notfall irgendwas unter die Nase halten zu können.

Deshalb nochmal die eigentlich ganz einfache Frage:
Brauche ich für mein oben beschriebenes Boot samt E-Motor irgendeine Anmeldung/Registrierung/Zulassung um auf einem Privatgewässer in Bayern damit zu fahren?

Danke und viele Grüße
Stefan

Lieber Stefan,

irgendwo ist hier ein Widerspruch zw. dem oben zitierten bzw. dem Boot und Deinem Wohnsitz am Rhein ohne Boot, außerdem fehlt Deine Geburtstag in der Anmeldung.

Darf ich Dich bitten dieses richtig zu stellen? Danke!

Wir sind hier ein fahrendes Schlauchboot-FORUM und kein Angler-FORUM! :smileys5_ Wenn ich so denke wie schön man auf dem Rhein vor Deiner Haustür fahren kann mit unseren Booten, dann wundert mich Dein Anliegen! :schlaumei

hobbycaptain 30.11.2010 14:54

Zitat:

Zitat von DieterM (Beitrag 245076)
Lieber Stefan,

irgendwo ist hier ein Widerspruch zw. dem oben zitierten bzw. dem Boot und Deinem Wohnsitz am Rhein ohne Boot, außerdem fehlt Deine Geburtstag in der Anmeldung.

Darf ich Dich bitten dieses richtig zu stellen? Danke!

Wir sind hier ein fahrendes Schlauchboot-FORUM und kein Angler-FORUM! :smileys5_ Wenn ich so denke wie schön man auf dem Rhein vor Deiner Haustür fahren kann mit unseren Booten, dann wundert mich Dein Anliegen! :schlaumei

Lieber Dieter,
in 1. Linie ist das hier ein Schlauchbootforum.
Und ob ich auf einem Schlauchboot fahre, angle, bumse, esse, trinke oder nur faul drauf herumliege ist doch vollkommen egal.
Er ist auf jeden Fall hier richtig :ka5: :biere: .

Vodies 30.11.2010 16:30

Zitat:

Zitat von ferdi (Beitrag 245079)
Lieber Dieter,
in 1. Linie ist das hier ein Schlauchbootforum.
Und ob ich auf einem Schlauchboot fahre, angle, bumse, esse, trinke oder nur faul drauf herumliege ist doch vollkommen egal.
Er ist auf jeden Fall hier richtig :ka5: :biere: .

Also bin ich auf alle Faelle richtig. Bis auf Angeln kommt mir alles andere bekannt vor. :lachen78:

DieterM 30.11.2010 17:08

Hallo Freunde,

hier Um Links zu sehen, bitte registrieren
kann man auch schon etwas zu den Schlauchbooten Z-Ray IV nachlesen, und da war Angeln nicht das Ziel wie hier.

Schwierigkeit am Rande: in Bayern sind fast alle Gewässer für motoriserte Boote gesperrt oder benötigen grundsätzlich eine amtliche Zulassung, das betrifft auch E-Motorenantrieb. Private Gewässer fallen nicht in den Bereich der amtlichen Stellen, da muß der Eigentümer gefragt werden.

Stefanli 30.11.2010 18:27

Zitat:

Stop!

Fast alles falsch!

Wenn unser junger Freund auf privaten Gewässern auch privaten Baggerseen außerhalb Naturschutzgebieten mit seinem Boot ohne oder auch mit E-Motor fahren möchte, bzw. angeln möchte, dann benötigt er unbedingt das Einverständnis des Eigentümers des Gewässers fürs Boot und auch die Angelerlaubnis (mit Anglerschein!). Diese kann auch je nach Ermessen des Eigentümers kostenpflichtig sein.....
Hallo Dieter,
zunächst einmal muss ich mich kurz selber zitieren:
Zitat:

Servus Roland!
Nein, es sind weder Naturschutzgebiete noch Landschaftsschutzgebiete - und Bootsangeln ist von den jeweiligen Besitzern/Pächtern (z.B. Angelvereine) auch explizit erlaubt.
Mir ist also durchaus bewusst, dass grundsätzlich Bootsangeln erlaubt sein muss, damit man Bootsangeln darf. Das steht hier allerdings nicht zur Debatte was konkret ich auf dem motorisierten Schlauchboot machen möchte ist für meine Frage erstmal nebensächlich.

Die Frage bleibt:
Brauche ich für mein oben beschriebenes Boot samt E-Motor irgendeine Anmeldung/Registrierung/Zulassung um auf einem Privatgewässer in Bayern damit zu fahren?


Zitat:

Lieber Stefan,

irgendwo ist hier ein Widerspruch zw. dem oben zitierten bzw. dem Boot und Deinem Wohnsitz am Rhein ohne Boot, außerdem fehlt Deine Geburtstag in der Anmeldung.

Darf ich Dich bitten dieses richtig zu stellen? Danke!
Ich habe 2 Wohnsitze einen ausbildungsbedingten am Rhein sowie einen weiteren in Bayern.

Auf fehlende Profilangaben möchte ich nicht weiter eingehen. Man wird hier erst nach Prüfung eines Admins freigeschalten - da ich freigeschalten wurde, ist davon auszugehen, dass ich alle nötigen Daten angegeben habe.

hobbycaptain 30.11.2010 19:08

Zitat:

Zitat von Stefanli (Beitrag 245095)
Hallo Dieter,
zunächst einmal muss ich mich kurz selber zitieren:

Mir ist also durchaus bewusst, dass grundsätzlich Bootsangeln erlaubt sein muss, damit man Bootsangeln darf. Das steht hier allerdings nicht zur Debatte was konkret ich auf dem motorisierten Schlauchboot machen möchte ist für meine Frage erstmal nebensächlich.

Die Frage bleibt:
Brauche ich für mein oben beschriebenes Boot samt E-Motor irgendeine Anmeldung/Registrierung/Zulassung um auf einem Privatgewässer in Bayern damit zu fahren?




Ich habe 2 Wohnsitze einen ausbildungsbedingten am Rhein sowie einen weiteren in Bayern.

Auf fehlende Profilangaben möchte ich nicht weiter eingehen. Man wird hier erst nach Prüfung eines Admins freigeschalten - da ich freigeschalten wurde, ist davon auszugehen, dass ich alle nötigen Daten angegeben habe.

vielleicht kriegst einfach mehr und bessere Antworten, wenn'st kein Anonymus mehr bist :ka5:

Berny 30.11.2010 20:34

Zitat:

Zitat von Stefanli (Beitrag 245095)
Man wird hier erst nach Prüfung eines Admins freigeschalten - da ich freigeschalten wurde, ist davon auszugehen, dass ich alle nötigen Daten angegeben habe.

Naja, bei so einer präpotenten Ansicht kannst aber auch schnell wieder gelöscht werden :ka5:

DieterM 30.11.2010 20:36

Hallo junger Stefan,

danke für Deine Ergänzungen, zumindest kann man Dich jetzt etwas besser einschätzen.

Allerdings hast Du hier mehrfach überlesen, das Du auf einem privaten Gewässer grundsätzlich die Genehmigung des Eigentümers benötigst, und das fürs Angeln als auch zur Bootsbefahrung egal ob mit oder ohne Antrieb. Das hat mit amtlichen Zulassungen nichts zu tun und gilt überall in der BRD.

Wiederhole daher: Nur so ist absolute Rechtssichereit gegeben. Wer das nicht macht, muß damit rechnen das er wegen Hausfriedensbruch belangt wird und auch die Kosten für eine ev. Gewässerverschmutzung oder andere Schäden tragen muß. Solltest Du noch nicht volljährig sein, dürften Deine Eltern auch ein Problem bekommen.

Damit sind Deine Frage beantwortet. :schlaumei

thball 30.11.2010 22:10

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 245112)
Naja, bei so einer präpotenten Ansicht kannst aber auch schnell wieder gelöscht werden :ka5:

Berny, Du tust ja so als wären wir alle Unmenschen... :lachen78:

@Dieter: Eigentum alleine reicht oft nicht, Bekannter von meinem Nachbarn hat etwas Geld übrig und wollte sich einen eigenen Wasserski-See bauen, blöd war nur, dass eine besondere Libellenart dort beheimatet ist - war nichts mit eigenem See... :lachen78: (aber die Erlaubnis wurde von Stefanli auch nicht in Frage gestellt)

@Stefanli: siehe es einfach wie beim Auto (auch wenn der Vergleich nicht ganz korrekt ist) - das darfst Du mit Deiner Zulassung auch über die Stadtgrenze hinaus bewegen. Besorge Dir eine Zulassung vom WSA, ADAC etc. Dann sieht es zumindest offiziell aus...

roehrig 30.11.2010 23:22

Mit meinem Gugel-RIB bin ich schon auf einem Baggersee hier in der Nähe gefahren. Nicht nur mit Genehmigung des Eigentümers, sondern in dessen Auftrag. Das größte Problem war rein und raus zu kommen, denn Baggerseen haben keine Slippe !!!


War auch sonst unbefriedigend: Keine Gegner, keine Wellen und viiiiiel zu klein !!!


PS.: Ich sollte für nen Kindergeburtstag Tube ziehen....was man nicht alles macht, für die Kiesmafia....habs nach einer Probe-Runde abgebrochen, denn der Tümpel war dafür viel zu klein.

Zum Glück bestand ich auf einen Test am Vortag, sonst hätten mich die 13Jährigen gelyncht....nach meinem NO !



Was ich damit sagen will: Wenn es Privateigentum ist, und keine Gewässerrechtlichen oder Naturschutzrechtlichen Gründe dagegen sprechen, kann man mit der Erlaubnis des Eigentümers (fast) alles machen, auch Boot fahren !!!

Holger K. 01.12.2010 00:23

Zitat:

War auch sonst unbefriedigend: Keine Gegner, keine Wellen und viiiiiel zu klein !!!
Manuel , bin voll ack bei dir. :chapeau: :futschlac



Dieter hat auch recht , auf Privatgrund ist fast alles machbar solange es nicht gegen geltende Umweltschutzbestimmungen verstößt.

Stefanli 01.12.2010 01:17

Zitat:

Allerdings hast Du hier mehrfach überlesen, das Du auf einem privaten Gewässer grundsätzlich die Genehmigung des Eigentümers benötigst, und das fürs Angeln als auch zur Bootsbefahrung egal ob mit oder ohne Antrieb. Das hat mit amtlichen Zulassungen nichts zu tun und gilt überall in der BRD.
Hallo Dieter,
ich wiederhole: Die entsprechende Erlaubnis der Eigentümer zum Angeln, auch mit Boot, liegt vor - mir gehts nur darum ob ich bei irgendeinem Amt/Behörde irgendwas anmelden muss oder nicht.

Zitat:

Damit sind Deine Frage beantwortet.
Ja, ich bin mir nur nicht sicher ob das so auch stimmt.

Denn bei allem Respekt vor dem Alter, halte ich diese Aussage für zumindest zweifelhaft.
Zitat:

als auch zur Bootsbefahrung egal ob mit oder ohne Antrieb
Vgl. dazu die Publikationen unter:
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Zitat:

Zitat von www.stmug.bayern.de
Nach dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) darf grundsätzlich jedermann oberirdische Gewässer unter anderem zum Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Gewässereigentümers oder sonstigen Berechtigten unentgeltlich benutzen (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 BayWG)

Vielen Dank für euere Meinungen, ich warte jetzt mal ab ob von der Landesregierung noch ne Antwort kommt... hab ja jetzt erstmal bis zum Frühjahr Zeit ;)

DieterM 01.12.2010 12:35

Hallo Stefan,

schade das Du nicht den Ort präzisierst, wo Du auf welchem See Dein kleines Schlaucherl bewegen möchtest. So hoffe ich für Dich das Du auf der dafür zuständigen Gemeindestelle, oder dem dafür zuständigen Landratsamt oder ev. auch der Landesregierungsstelle die nötigen Angaben gemacht hast.

Hier kannst Du die entsprechenden Ausnahmen für Boote und Freizeit auch noch nachlesen soweit es Bayern betrifft.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

KlausB 01.12.2010 12:36

beinhaltet die Erlaubnis zum Bootsangeln denn auch die Erlaubnis, mit E-Motor zu fahren? Oder bedeutet das nur, dass Du mit dem Boot Paddeln/rudern darfst?

hobbycaptain 01.12.2010 13:17

Zitat:

Zitat von KlausB (Beitrag 245141)
beinhaltet die Erlaubnis zum Bootsangeln denn auch die Erlaubnis, mit E-Motor zu fahren? Oder bedeutet das nur, dass Du mit dem Boot Paddeln/rudern darfst?

das bedeutet wohl, dass er vom Boot aus angeln darf und nicht nur vom Ufer aus. Ist aber wohl losgelöst vom Motor zu sehen.

Kalli 01.12.2010 20:57

Ferdi hat Recht:-))
Vom Boot angeln hat nichts mit dem Antrieb des Bootes zu tun.
Die Erlaubnis zum Bootsangeln bedeutet dass vom Boot aus geangelt werden darf. Meist muss das Boot dazu verankert sein (Ausnahme Schleppangeln).

KlausB 01.12.2010 21:00

Zitat:

Zitat:
Zitat von KlausB
beinhaltet die Erlaubnis zum Bootsangeln denn auch die Erlaubnis, mit E-Motor zu fahren? Oder bedeutet das nur, dass Du mit dem Boot Paddeln/rudern darfst?

das bedeutet wohl, dass er vom Boot aus angeln darf und nicht nur vom Ufer aus. Ist aber wohl losgelöst vom Motor zu sehen.
eben! Das glaube ich auch...

Stefanli 02.12.2010 11:28

Zitat:

Vom Boot angeln hat nichts mit dem Antrieb des Bootes zu tun.
Die Erlaubnis zum Bootsangeln bedeutet dass vom Boot aus geangelt werden darf.
Ja, so es ist. Deswegen hatte ich ja erwähnt, dass das Angeln hier zweitrangig ist. Von der Landesregierung habe ich immernoch keine Antwort, sollte noch eine kommen - werde ich euch natürlich informieren.

Berny 03.12.2010 09:28

@Tom:
Zitat:

Berny, Du tust ja so als wären wir alle Unmenschen...
Naja, sagen wir mal so:
Zitat:

Registriert seit: 29.11.2010

bin ein Schlauchboot-Angler und habe mich hier angemeldet um evtl. von euch eine Antwort auf eine Frage zur Anmeldung/Zulassung/Registrierung meines SBs zu bekommen.
Also mal eine höfliche Anfrage, darauf mal eine höfliche Aufforderung eines Mods dieses Forums:
Zitat:

Lieber Stefan,

irgendwo ist hier ein Widerspruch zw. dem oben zitierten bzw. dem Boot und Deinem Wohnsitz am Rhein ohne Boot, außerdem fehlt Deine Geburtstag in der Anmeldung.

Darf ich Dich bitten dieses richtig zu stellen? Danke!
Darauf dann diese Antwort:
Zitat:

Auf fehlende Profilangaben möchte ich nicht weiter eingehen. Man wird hier erst nach Prüfung eines Admins freigeschalten - da ich freigeschalten wurde, ist davon auszugehen, dass ich alle nötigen Daten angegeben habe.
Das ist vielleicht richtig, aber ich finde sowas präpotent und da hauts mir die Kabeln aus dem Hals.

Aber jeder ist bekanntlich lernfähig :biere:

Stefanli 04.12.2010 19:05

Zitat:

Das ist vielleicht richtig, aber ich finde sowas präpotent und da hauts mir die Kabeln aus dem Hals.
Das war nicht präpotent, sondern eigentlich das genaue Gegenteil.

Aber dazu sollte man vielleicht wissen, dass mir hier seitens eines Moderators fälschlicherweise unterstellt wurde, ich hätte mein Geburtsdatum bei der Anmeldung nicht angegeben.

Das ist so leider nicht korrekt, ich habe es nämlich sehr wohl angegeben.

Als Neuling habe ich aber aus Demut und Respekt darauf verzichtet, dass richtigzustellen und stattdessen nur allgemein darauf hingewiesen, dass ich die nötigen Angaben gemacht habe.

Merke:
Beurteile nie einen Menschen, bevor du nicht mindestens einen halben Mond lang seine Mokassins getragen hast ;)

roehrig 06.12.2010 17:25

Zitat:

Zitat von Stefanli (Beitrag 245342)
Das war nicht präpotent, sondern eigentlich das genaue Gegenteil.

Aber dazu sollte man vielleicht wissen, dass mir hier seitens eines Moderators fälschlicherweise unterstellt wurde, ich hätte mein Geburtsdatum bei der Anmeldung nicht angegeben.

Das ist so leider nicht korrekt, ich habe es nämlich sehr wohl angegeben.

Als Neuling habe ich aber aus Demut und Respekt darauf verzichtet, dass richtigzustellen und stattdessen nur allgemein darauf hingewiesen, dass ich die nötigen Angaben gemacht habe.

Merke:
Beurteile nie einen Menschen, bevor du nicht mindestens einen halben Mond lang seine Mokassins getragen hast ;)



....hauptsache, Du selbst denkst permanent an Deinen letzten Satz.....:smileys5_

freerider13 06.12.2010 20:20

:chapeau:Servus!
Mannmannmann! Was geht denn hier ab???

Jungs, kommt mal runter. Dass der Stefan jetzt in nem ihm neuen Forum (Man weiß ja nie, wo man landet) nicht gleich bei der Anmeldung öffentlich die Hosen runterlässt is doch wohl völlig normal, oder? Erst mal will man wissen, was für Leute hier unterwegs sind - dann gibt man auch was von sich Preis.:ka5:

Und @Stefan:

Hör auf zu fragen. Die werten Leute vom Amt haben dir durch die Blume mitgeteilöt, daß eventuelle Anträge abgelehnt werden.
Fest steht: Ein Privatgewässer ist Sache des Eigentümers. Der sagt was Sache ist.
Der Staat kann dem Eigentümer nur bei übergeordneten Interessen Vorschriften machen - Beispiel: Er schreibt dort ein Naturschutzgebiet aus.

Das gilt dann auch für dich: DU frägst den Eigentümer. Sonst niemand.
Und gegen missgünstige Vereinskollegen kannste dir ne Zulassung beim ADAC besorgen - die Nummer wirkt offiziell genug.:chapeau:

Und denk mal drüber nach was los ist wenn du soooooo lange bei irgendwelchen Ämtern rumbohrst, bis so ein Eifallspinsel auf die Idee kommt "Hey, wieso frägt der Typ so viel? Stimmt, da lebt ja die Weiss*****ngroßraumschrecke - da darf man nicht Boot fahren. Und angeln eigentlich auch nicht. Machen wir mal Naturschutz."
Der Eigentümer und deine Vereinskameraden: :mad2::whis_keul:haudrauf::nunu:

Du verstehen?:biere:
greets,
Jan


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:12 Uhr.

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