Wie schnell darf ich jetzt in Ö. mit dem Trailer fahren
Hallo
ich habe heute meine Trailer ablasten lassen von 750kg auf 588kg damit ich in D. die 100 km/h fahren darf. In der Zulassungsbescheinigung steht jetzt bei F.1 = 750kg und bei F.2 = 588kg. F.1 = Technisch zulässige Gesamtmasse in kg F.2 = Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg Das für Deutschland F.2 gilt ist klar!! Gilt jetzt auch für Österreich F.2 oder gilt dort F.1??:confused- :confused- Zugfahrzeug hat eine zGM von 2800kg. Wenn man jetzt den Trailer dazu rechnet kommt man bei F.2 auf 3550 kg ( Auto und Hänger ) also nur 80km/h in Österreich. ...und bei F.2 auf 3388kg!! Die Gesamtmasse liegt unter 3500kg!! Also 100 km/h in Österreich erlaubt . Der Gutachter meint das die 750kg nur stehen bleiben um den Trailer später wieder auflasten zu können. Die Polizei kann mir gar nix dazu sagen:ka5: :ka5: Die hat ja auch nix mit F.1 und F.2 zu tun:lachen78: :motz_4: Die Zulassungsstelle meint in Österreich gilt F.2 naja jetzt seid ihr dran.... |
Meine auch F2 und hast wenn du dürftest für F1 einen Hängerschein wennst über 3,5 T Hzgg kommst?
Mein WoWa wurde auch "flexibel" typisiert, aber was im zulassungsscheinsteht gilt und da must ein fixes gewicht haben, und das gilt dann. mfg chri |
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aha, bei euren scheinen kenn ich mich ned aus. Aber wäre froh wenn ich, wenn auch nur mit 80, nach DE fahren könnt endlich mal nen gebrauchten hänger abzuholen:confused- . ab das ist ein anderes Thema. mfg chri |
Ich gehe auch von F2 aus, da du ja mit F1 gar nicht bis zur Grenze fahren dürftest... Also wirst du auch in Österreich nur max. das F2 Gewicht hinten dran hängen haben... Also dürftest du denk ich 100 fahren...
Wie gesagt, meine Meinung... bei 4,4t zZGG brauch ich mir da keine Gedanken machen... :ka5: Gruß Carsten |
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mit einem leichten Anhänger und wenn Du unter 3,5 T höchstzulässiges Gesamtgewicht(-masse) beim gesamten Ggespann bleibst, dann darfst Du 50/100/100 fahren. Kommst Du über 3,5T zulassiges Gesamtgweicht beim Gespann bzw. bleibst Du drunter und hast aber einen schweren Anhänger (über 750kg), dann gilt 50/70/80. In Deinem Fall würd ich sagen - 50/100/100 , ausser sie stellen Dich auf die Waage, dann wirst Du wahrscheinlich gar nicht mehr fahren, vermute ich mal :gruebel: |
In Österreich gilt das höchst zulässige Gesamtgewicht, also F2 in deinem Falle.
Dieses Gewicht darfst du aber nicht überschreiten, da du ansonsten überladen bist, auch wenn es technisch (F1) möglich wäre. Auch kann dich ein Polizist abstellen, wenn du überladen bist, und erst weiterfahren lassen, wenn du das höchst zulässige Gesamtgewicht unterschreitest. |
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Naja... auf die Waage können die mich stellen!! Die wird 560-570kg anzeigen! Hab den Trailer selber schon gewogen.... Zitat:
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Hallo,
Mein 750 Kg Trailer ist auch auf 500 Kg abgelastet. Bei F1 und F2 steht aber beides mal 500. :gruebel: mfg Dieter |
Das war bei meinem anderen Transporter auch den ich letztes Jahr von 3360kg auf 2780 ablasten lassen habe!!
Und das bei dem gleichen Gutachter:gruebel: :gruebel: |
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Wobei das paradox ist. Mit meinem alten Auto war die Anhängelast voll am Limit aber ich durfte 100 fahren weil <3.5t. Mit dem selben Hänger aber schwererem Auto mit mehr Reserven brauche ich nun B+E und darf nur noch 80 fahren. :cognemur: |
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heisst das ganze jetzt, über 3,5to nur noch 80 ODER, alles, für was ich den e-schein brauch, nur noch 80?
weil wenns zweiteres stimmt, dann kommt noch was eher paradoxes dazu (wenn ich das von der fahrschule noch richtig in erinnerung hab): wenns ein leichter anhänger ist, dann darf man die 3,5to auch überschreiten. im klartext: zugfahrzeug hat zb. genau 3,5to, hinten dran noch ein leichter anhänger mit 750kg und das ganze fahr ich mit dem b-schein. also, wie schnell dürfte ich mit so einem 4250kg gespann fahren? lg martin |
also:
1) KFZ bis 3,5 t höchster zulässiger Gesamtmasse mit leichtem Anhänger: 50/100/100/100 (Ortsgebiet/freiland/Autostrasse/Autobahn) 2) KFZ bis 3,5 t höchster zul. Gesamtmasse mit schwerem Anhänger, wenn die Summe der höchstzul. Gesamtmassen 3,5 t nicht überschreitet: 50/80/80/100 3) KFZ mit schwerem Anhänger, wenn die Summer der höchstzul. Gesamtmassen mehr als 3,5 t beträgt: 50/70/70/80 E zu B ist nur für Punkt 3 notwendig. PS: Definition leichter Anhänger: bis 750 kg höchstzul. Gesamtmasse Definition schwerer Anhänger: über 750 kg höchstzul. Gesamtmasse |
danke ferdi!
dass heisst jetzt für die eigentliche frage aus den ersten posting, dass stefan so oder so 100 fahren darf. selbst, wenn der f1 wert gilt. lg martin |
Hallo!
Wir wurden bei unsere 2 Ausfahrt mit dem Gespann, gleich mal auf der Autobahn angehalten zu einer Kontrolle.:cognemur: Das einzige was die Herren sehen wollten waren Zulassung und Führerschein.:schlaumei Dann teilten sie uns mit, das wir das Gesamtgewicht von 3.5 t überschreiten (2400 Auto + 1300 Trailer) und bitte die Geschwindigkeit bei 80 kmh auf der Autobahn beachten sollen.(gefahren sind wir zw. 90 und 100 kmh):schlaumei Außerdem wollte er wissen ob der Fahrer auch einen E zu B Schein hat. Sie waren sehr freundlich:ka5: |
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lg martin |
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Wenn F.1 wert gilt wiegt beides zusammen 3550kg (2800+750), bei F.2 3388kg ( 2800+588) Ich gehe aber auch davon aus das F.2 gilt |
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Moment zu Punkt 2. unter 3,5 t wenn das zugfahrzeug "leer" schwerer ist als Hänger "voll" Dh auch mit schweren Hänger bsp 1500 kilo HZGG un das Auto hat leergew 1505 Kilo darf ich 100 fahren!! natürlich wenn alles zusammen unter 3,5 t bleibt! mfg chri |
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es zählen immer die zulässigen Gesamtmassen für die Vmax. Nur bei der Anhängelast zählt bei ungebremsten leichten Hängern das tatsachl. Gewicht und nicht das zulässige Gsamtgewicht, was Du ziehen darfst. Im Klartext - ein Auto, das 500 kg ungebremst ziehen darf, darf auch einen ungebremsten 750kg Anhänger ziehen, wenn er nicht voll beladen ist und nicht mehr als 500kg insgesamt wiegt. und noch ein Bonmot - wenn man keinen E zu B hat, dann darf man z.B. auch kein Gespann lenken, bei dem das höchstzul. Gesamtgewicht mehr als 3,5 t beträgt, auch wenn der Anhänger gar nicht beladen ist und man mit dem tatsächl. Gewicht 1000 kg drunter wäre. Z.B: darf meine Frau ohne EzuB nicht mit meinem leeren (ohne Boot) 1500kg Anhänger fahren (360 oder 400 kg Eigengewicht ). das tatsächliche Gewicht wird nämlich nur bei leichten Anhängern genommen, bei schweren zählt immer das höchstzulässige Gewicht. Hab jetzt extra nochmal in meinen Fahrschulunterlagen nachgeschaut, weil mir ein Polizist aus dem Forum (nicht Berny ) Gegenteiliges erzählt hat (nämlich, dass auch bei schweren Hängern das tatsächl. Gewicht zählt und dass man deshalb mit einem leeren Anhäger auch ohne EzuB fahren dürfte, auch wenn das höchstzulässige über 3,5t liegt) aber eigentlich gehts hier ja um Geschwindigkeiten :gruebel: , und ausserdem ist die Auslöserfrage schon lang beantwortet :lachen78: . |
ferdi, nochmal kurz zu punkt 1:
also wenn ich ein auto mit zb. 3to höchstzulässiges ggw hab und da einen 750kg trailer dranhänge, dürfte ich dann mit dem b-schein noch fahren? kann mich da noch dumpf an so ein stvo-paradoxon aus der fahrschule erinnern*g*. lg martin |
Ist bei mir zwar schon ein bisserl länger her mit der Fahrschule, aber ich glaub Du erinnerst Dich richtig. Das Auto dürfte sogar 3,5 to höchst zulässiges Ges. Gew. haben - (3500 + 750 = 4250 kg)
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genau so hab ichs in erinnerung. weiss aber nur, dass man das ganze dann mit dem b-schein fahren darf. bei der geschwindigkeit bin ich mir nicht sicher. aber ich glaube, mit leichtem anhänger sinds 100km/h. daher auch mit einem leichten anhänger und 4250kg.
lg martin |
Zitat:
Mit E-Schein darf ich einen leeren 3,5t-Hänger hinter einem Polo nachziehen. Andererseits darf ich einen ungebremsten leichten 750kg Anhänger auch nicht unbeladen hinter einem Auto herziehen welches nur für zb. 500kg ungebremste Anhängelast zugelassen ist, oder? Egal, mein 750kg Anhänger hatte schon öfters auf der Waage 1,3t und fährt zu meiner Freude noch immer. :ka5: Bei Anhägergesetzen kennen sich nichtmal die Polizisten aus. Wenn die einen dicken Hänger sehen wollen die E zu B sehen, dann sind sie zufrieden. Wenn ich mit meinem Hänger 70km/h auf der Bundesstraße fahre, halten die mich auf und fragen mich ob ich deppert bin. |
Zitat:
doch, genau das darfst Du (zulassungsmäßig, vom FS gibts da eh kein Problem). Hab ich weiter oben schon irgendwo geschrieben. Einen schweren Hänger hingegen darfst ohne EzuB nur fahren, wenn das höchstzul. Gesamtgewicht unter 3,5t bleibt, Über 3,5t zul. Gesamtgewicht brauchst EzuB, auch wenn der Hänger leer. |
hallo Ö-Land,
was arbeiten dort nur für Kollegen???:cognemur: Auf der A1 bekomme ich jedesmal einen Weinkrampf, wenn die Wochenendfahrer mit ihrem Gespann lt. Tacho 80 km/h fahren:motz_4: Und die wundern sich dann auch noch, dass sie von den "rasenden" Lkw überholt werden... Fakt ist, dass der Tacho des Pkw alles andere als genau arbeitet, während der Fahrtenschreiber im Lkw eichfähig ist. Diese sind mit reellen 84-89 km/h unterwegs, also zeigt das Instrument beim "Wohnwagentrucker" irrwitzige 95-110 an. Also, immer so schnell wie der Lkw vor einem und es kann nichts passieren (außer vielleicht in Ö. :lachen78: ), denn letztendlich ist der Zeitgewinn minimal!:chapeau: |
Hallo Ferdi
deine Aussage: Zitat:
STIMMT sicherlich nicht Du hast IMMER!!! auf die papiere zu achten, wenn drinnen steht der Hänger ist für 750 kg zugelassen und dein Auto darf nur 700 kilo und du hättest auch nur 700 kilo drauf ist das scheissegal, die Zulassung ist ausschlaggebend, das kannst mir zu 100 prozent glauben, hatte erst e zu b prüfung und da war das Prüfungsteil! Hatte sogar der Prüfer uns gezapft, also wieviel du innerhalb der Hängerzulassung drauf hast ist uwrscht, das HZGG zählt!! Frag mal nach wennst mirs nicht glaubst. mfg chri |
Fragen???
Hallo Ihr Spezialisten
Da Ihr Euch offenbar ziemlich einig seid, stimmt es vielleicht doch... Ich hielt es beim Lesen für einen 'Österreicherwitz', dass das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers massgebend sein soll. In der Schweiz (da darf man eh nur 80 fahren, auch Ihr mit Euren 100er-Zulassungen:ka5: ) gilt für die Prüfung (braucht man BE oder nicht) und die Anhängelast am Fahrzeug das EFFEKTIVE Gewicht. Das zulässige GG brauche ich nur, um zu messen, ob der Anhänger selber überladen ist. Andernfalls dürfte ich z.B. mit meinem Volvo (1800 kg Anhängelast) nie im Leben einen Autotransport-Anhänger ziehen - letzthin hatte ich einen ausgeliehen, der ist 780 Kilo schwer (Leergewicht), hatte aber ein zul. GG von 3500 Kilo:confused- Liebe Grüsse von Michael, Euerm CH-:polizist: |
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glaub was Du willst, ich weiss, dass es bei leichten Anhängern so ist, dass nur das tatsächliche Gewicht zählt. Bei schweren Anhängern zählt das zulässige Gesamtgwicht (also das was in den Papieren steht). Wenn Du was anderes gelernt hast, auch gut, deshalb werd ich hier nicht darüber rumdiskutieren. Soll sich halt jeder raussuchen, was er glauben will :lachen78: . |
Zitat:
In der Kombination dürfte man den Hänger in Ö auch ziehen, aber nur mit Führerscheinklasse B+E. @Ferdi&Co: Ich dachte auch immer beim leichten Anhänger zählt das HzGG, aber ich habe hier was genaueres gefunden: Um Links zu sehen, bitte registrieren 1.: Mit leichten Hängern und B darf man bis 4250kg HzGG haben (wusste ich bisher nicht :gruebel: ), ist aber auch eine Herausforderung ein Fahrzeug mit 3,5t HzGG zu finden. 2.: es wird bei leichten Hängern tatsächlich immer von der tatsächlicher Gesamtmasse gesprochen. 3.: Was Fahrlehrer über Anhängerbestimmungen erzählen ist manchmal für die Katz, meiner konnte mir beim E zu B Kurs nichteinmal die korrekten Geschwindigkeitswerte für die 3 Fälle nennen. :stupid: Was irgendwie auch wurscht ist, die Polizei kennt sie sicher auch nicht. :futschlac |
100er Zulassung Österreich
Hallo, das heißt also, wenn ich obige Ausführungen richtig deute, dass ich mit meinem Multivan, zul. GG 3000kg und meinem Anhänger (100er D Zulassung) zul. GG 1350kg, also miteinander zul. GG 4350kg in Österreich auf der Autobahn nur 80 fahren darf ?
Für eure antworten danke ich schon jetzt! Grüße Wolfgang |
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Gg
Hallo Ferdi !
Danke für die Antwort. Natürlich sieht mein Gespann eher nicht nach 4350kg aus. Ist ein ´kleiner´ Einachsanhänger mit Planenaufbau, Ladefläche 3x1,5m. Wie sind denn die Strafen so, nur für den Fall der Fälle ? Grüße Wolfgang |
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In Ö ist das Bundesländerweit unterschiedlich geregelt. Wenns Glück hast, kommst mit einer Abmahnung oder mit einem € 22,-- Ticket davon, wennst Pech hast, kostets Dich auch € 70,-- oder mehr. Aber, erfahrungsgemäß halten sie Dich nicht an, das Radar ist auf der AB auf 130 eingestellt, und die Laserpistolenjungs picken auch nur die Schnellfahrer heraus, und da gehörst Du mit 100 km/h in deren Augen einfach nicht dazu, auch wennst um 20 zu schnell bist :biere: . |
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Vor meinem HR-Urlaub hab ich den ganzen Beitrag hier gelesen und mich dann artig an die 90 km/h gehalten :cognemur: |
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aber nur wenn Du mit Anhänger 130 fährst. Schliesslich steht ja nirgends drauf - Achtung über 3,5 Tonnen, darf nur 80 fahren. Glaubs mir, ich fahr genug mit dem Boot in Österreich, aber eine Zivilstreife die einen Anhängerfahrer wegen Schnellfahrens aufgehalten hat, ich weiss nicht, ob es sowas bei uns gibt. Mit dem Mini hab ich da allerdings schon Erfahrung :ka5: . Man sollte sie halt nicht mit einem Kondesstreifen überholen :lachen78: . |
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Das ist aber nur bei den Radar-Geräten, bei den Lasargeräten schauts wieder anders aus, da misst der Beamte jeden und hat sofort die Geschwindigkeit zur Hand. und alle Hänger über 750 KG dürfen nur 80 fahren, also egal ob über 3,5 T ! Ferdi Ferdi, hast vermutlich nur Glück gehabt :ka5: |
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