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  #1  
Alt 24.05.2007, 20:24
stebn stebn ist offline
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Wie schnell darf ich jetzt in Ö. mit dem Trailer fahren

Hallo

ich habe heute meine Trailer ablasten lassen von 750kg auf 588kg damit ich in D. die 100 km/h fahren darf.

In der Zulassungsbescheinigung steht jetzt bei F.1 = 750kg und bei F.2 = 588kg.

F.1 = Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
F.2 = Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg

Das für Deutschland F.2 gilt ist klar!!

Gilt jetzt auch für Österreich F.2 oder gilt dort F.1??


Zugfahrzeug hat eine zGM von 2800kg.

Wenn man jetzt den Trailer dazu rechnet kommt man bei F.2 auf 3550 kg ( Auto und Hänger ) also nur 80km/h in Österreich.

...und bei F.2 auf 3388kg!! Die Gesamtmasse liegt unter 3500kg!! Also 100 km/h in Österreich erlaubt .


Der Gutachter meint das die 750kg nur stehen bleiben um den Trailer später wieder auflasten zu können.

Die Polizei kann mir gar nix dazu sagen Die hat ja auch nix mit F.1 und F.2 zu tun
Die Zulassungsstelle meint in Österreich gilt F.2

naja jetzt seid ihr dran....
__________________
Gruß Stefan
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  #2  
Alt 24.05.2007, 20:27
Benutzerbild von suncamper2005
suncamper2005 suncamper2005 ist offline
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Meine auch F2 und hast wenn du dürftest für F1 einen Hängerschein wennst über 3,5 T Hzgg kommst?

Mein WoWa wurde auch "flexibel" typisiert, aber was im zulassungsscheinsteht gilt und da must ein fixes gewicht haben, und das gilt dann.

mfg chri
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  #3  
Alt 24.05.2007, 20:30
stebn stebn ist offline
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Zitat:
Zitat von suncamper2005
Meine auch F2 und hast wenn du dürftest für F1 einen Hängerschein wennst über 3,5 T Hzgg kommst?
Ich habe noch den alten Führerschein. Damit darf ich 7,5t plus Hänger fahren!!
__________________
Gruß Stefan
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  #4  
Alt 24.05.2007, 20:32
Benutzerbild von suncamper2005
suncamper2005 suncamper2005 ist offline
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Zitat:
Zitat von stebn
Ich habe noch den alten Führerschein. Damit darf ich 7,5t plus Hänger fahren!!

aha, bei euren scheinen kenn ich mich ned aus.
Aber wäre froh wenn ich, wenn auch nur mit 80, nach DE fahren könnt endlich mal nen gebrauchten hänger abzuholen . ab das ist ein anderes Thema.

mfg chri
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  #5  
Alt 24.05.2007, 20:34
Benutzerbild von Aladin
Aladin Aladin ist offline
Männerboot tut Not :-)
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Ich gehe auch von F2 aus, da du ja mit F1 gar nicht bis zur Grenze fahren dürftest... Also wirst du auch in Österreich nur max. das F2 Gewicht hinten dran hängen haben... Also dürftest du denk ich 100 fahren...

Wie gesagt, meine Meinung... bei 4,4t zZGG brauch ich mir da keine Gedanken machen...

Gruß Carsten
__________________
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  #6  
Alt 24.05.2007, 20:35
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von stebn
Hallo

ich habe heute meine Trailer ablasten lassen von 750kg auf 588kg damit ich in D. die 100 km/h fahren darf.

In der Zulassungsbescheinigung steht jetzt bei F.1 = 750kg und bei F.2 = 588kg.

F.1 = Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
F.2 = Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg

Das für Deutschland F.2 gilt ist klar!!

Gilt jetzt auch für Österreich F.2 oder gilt dort F.1??


Zugfahrzeug hat eine zGM von 2800kg.

Wenn man jetzt den Trailer dazu rechnet kommt man bei F.2 auf 3550 kg ( Auto und Hänger ) also nur 80km/h in Österreich.

...und bei F.2 auf 3388kg!! Die Gesamtmasse liegt unter 3500kg!! Also 100 km/h in Österreich erlaubt .


Der Gutachter meint das die 750kg nur stehen bleiben um den Trailer später wieder auflasten zu können.

Die Polizei kann mir gar nix dazu sagen Die hat ja auch nix mit F.1 und F.2 zu tun
Die Zulassungsstelle meint in Österreich gilt F.2

naja jetzt seid ihr dran....

mit einem leichten Anhänger und wenn Du unter 3,5 T höchstzulässiges Gesamtgewicht(-masse) beim gesamten Ggespann bleibst, dann darfst Du 50/100/100 fahren.
Kommst Du über 3,5T zulassiges Gesamtgweicht beim Gespann bzw. bleibst Du drunter und hast aber einen schweren Anhänger (über 750kg), dann gilt 50/70/80.

In Deinem Fall würd ich sagen - 50/100/100 , ausser sie stellen Dich auf die Waage, dann wirst Du wahrscheinlich gar nicht mehr fahren, vermute ich mal
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  #7  
Alt 24.05.2007, 20:36
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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In Österreich gilt das höchst zulässige Gesamtgewicht, also F2 in deinem Falle.

Dieses Gewicht darfst du aber nicht überschreiten, da du ansonsten überladen bist, auch wenn es technisch (F1) möglich wäre.
Auch kann dich ein Polizist abstellen, wenn du überladen bist, und erst weiterfahren lassen, wenn du das höchst zulässige Gesamtgewicht unterschreitest.
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  #8  
Alt 24.05.2007, 21:00
stebn stebn ist offline
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Zitat:
Zitat von ferdi
In Deinem Fall würd ich sagen - 50/100/100 , ausser sie stellen Dich auf die Waage, dann wirst Du wahrscheinlich gar nicht mehr fahren, vermute ich mal

Naja... auf die Waage können die mich stellen!! Die wird 560-570kg anzeigen! Hab den Trailer selber schon gewogen....



Zitat:
In Österreich gilt das höchst zulässige Gesamtgewicht, also F2 in deinem Falle.
Dann will ich mal hoffen dass genug Geld fürs über bleibt...
__________________
Gruß Stefan
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  #9  
Alt 24.05.2007, 21:14
Benutzerbild von Dieter A.
Dieter A. Dieter A. ist offline
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Hallo,
Mein 750 Kg Trailer ist auch auf 500 Kg abgelastet. Bei F1 und F2 steht aber beides mal 500.
mfg Dieter
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  #10  
Alt 24.05.2007, 21:18
stebn stebn ist offline
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Das war bei meinem anderen Transporter auch den ich letztes Jahr von 3360kg auf 2780 ablasten lassen habe!!

Und das bei dem gleichen Gutachter
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Gruß Stefan
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  #11  
Alt 25.05.2007, 10:51
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Zitat:
Zitat von ferdi
mit einem leichten Anhänger und wenn Du unter 3,5 T höchstzulässiges Gesamtgewicht(-masse) beim gesamten Ggespann bleibst, dann darfst Du 50/100/100 fahren.
Kommst Du über 3,5T zulassiges Gesamtgweicht beim Gespann bzw. bleibst Du drunter und hast aber einen schweren Anhänger (über 750kg), dann gilt 50/70/80.
Und dann gibts noch den Fall schwerer Anhänger <3,5t (FS B): 50/80/100

Wobei das paradox ist. Mit meinem alten Auto war die Anhängelast voll am Limit aber ich durfte 100 fahren weil <3.5t. Mit dem selben Hänger aber schwererem Auto mit mehr Reserven brauche ich nun B+E und darf nur noch 80 fahren.
__________________
LG
Michael
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  #12  
Alt 25.05.2007, 11:06
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Zitat:
Zitat von MichaelH
Und dann gibts noch den Fall schwerer Anhänger <3,5t (FS B): 50/80/100

Wobei das paradox ist. Mit meinem alten Auto war die Anhängelast voll am Limit aber ich durfte 100 fahren weil <3.5t. Mit dem selben Hänger aber schwererem Auto mit mehr Reserven brauche ich nun B+E und darf nur noch 80 fahren.
geht mir genauso
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  #13  
Alt 25.05.2007, 11:22
goeberl
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heisst das ganze jetzt, über 3,5to nur noch 80 ODER, alles, für was ich den e-schein brauch, nur noch 80?

weil wenns zweiteres stimmt, dann kommt noch was eher paradoxes dazu (wenn ich das von der fahrschule noch richtig in erinnerung hab):
wenns ein leichter anhänger ist, dann darf man die 3,5to auch überschreiten. im klartext: zugfahrzeug hat zb. genau 3,5to, hinten dran noch ein leichter anhänger mit 750kg und das ganze fahr ich mit dem b-schein.
also, wie schnell dürfte ich mit so einem 4250kg gespann fahren?

lg martin
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  #14  
Alt 25.05.2007, 11:38
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Reden

also:

1) KFZ bis 3,5 t höchster zulässiger Gesamtmasse mit leichtem Anhänger: 50/100/100/100 (Ortsgebiet/freiland/Autostrasse/Autobahn)

2) KFZ bis 3,5 t höchster zul. Gesamtmasse mit schwerem Anhänger, wenn die Summe der höchstzul. Gesamtmassen 3,5 t nicht überschreitet: 50/80/80/100

3) KFZ mit schwerem Anhänger, wenn die Summer der höchstzul. Gesamtmassen mehr als 3,5 t beträgt: 50/70/70/80

E zu B ist nur für Punkt 3 notwendig.


PS:
Definition leichter Anhänger: bis 750 kg höchstzul. Gesamtmasse
Definition schwerer Anhänger: über 750 kg höchstzul. Gesamtmasse
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  #15  
Alt 25.05.2007, 11:59
goeberl
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danke ferdi!
dass heisst jetzt für die eigentliche frage aus den ersten posting, dass stefan so oder so 100 fahren darf. selbst, wenn der f1 wert gilt.
lg martin
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