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Sonntagsfahrverbot § 30 Abs. 3 StVO
Bin gerade noch auf der suche nach einem neuen Zugfahrzeug für mein Bötchen. In Planung ist ein Pick Up mit LKW Zulassung (sollte ich for dem Urlaub noch einen finden...)
Ihr glaubt ja gar nicht auf was man da alles achten muss :motz_4: Allein schon das Sonntagsfahrverbot oder Ferienfahrverbot für LKW. In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen für LKW bis 3,5t mit Wohn- oder Sportanhänger, in anderen wieder nicht. :stupid::stupid: In Östereich gilt das Sonntagsfahrverbot glücklicherweise erst ab 3,5t :cool: Und in Slovenien und Kroatien gilt es nach meinem Kenntnisstand ab 14m ges. Zuglänge. Sollte jemand andere Informationen oder weitere wichtige Informationen haben, teilt sie mit doch bitte mit. :smileys5_ |
Bin 15 Jahre mit so einer Kombi gefahren, soweit ich weiss ist das Bundesweit für private Freizeitgespanne gekippt - gab mal n Urteil...
Begründung war, dass man mit dem Gesetz nicht die Urlauber von der Strasse bekommen will- ganz im Gegenteil: Diese sollten sich am Sonntag frei bewegen dürfen. |
Für die Maut in Slowenien ist die Höhe des Fahrzeuges über der Vorderachse maßgeblich...
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Moin,
Zitat Wikipedia: Die Straßenverkehrsbehörden können nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO im Einzelfall oder allgemein Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen. Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2] Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt, Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen, Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden. Zitat Ende Nachzulesen bei: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
Leider nicht Frank, die meisten Bundesländer nutzen diese Ausnahmeregel, aber nicht alle.
Die Länder dürfen selber enscheiden, wie sie es handhaben, leider. NRW und Bayern ist kein Problem, aber Hessen erkennt das wohl nicht an (soweit ich bisher in Erfahrung bringen konnte). Habe heute an das hessische Ministerium geschrieben und nachgefragt, Antwort steht noch aus. Es wäre also durchaus möglich, das ich nur für die Durchfahrt durch Hessen (ca. 200km) eine Sondergenehmigung beantragen muss. :stupid: Ohne Genehmigung hieße es dann laut meinem früheren Fahrlehrer, Anzeige, stehen bleiben bis Sonntag 22:00 und Punkt in Fl. fals du angehalten wirst. |
Wenn ich das Richtig verstehe, wäre es erforderlich/hilfreich, wenn Du von Deiner Straßenverkehrsbehörde eine allgemeine Ausnahmeerlaubnis vom Sonntagsfahrverbot erhältst...
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Ich schrieb ja, hier bei uns in NRW gibt es da keine Probleme da fällt die Kombi nicht unter das Sonntagsfahrverbot. Um Links zu sehen, bitte registrieren |
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dann beantrage doch eine permanente Ausnahmegenehmigung für alle Bundesländer. Ich denke schon, daß das durchgeht. |
So etwas gibt es ja auch nicht, die Ausnahmegenemigungen gelten immer nur für das zu durchfahrende Bundesland, und diese lassen sich das teuer bezahlen. Zwischen 40,- bis 65,- für eine einzelne Durchfahrt!!
Hier steht noch einmal die aktuelle Lage gut beschrieben: Um Links zu sehen, bitte registrieren Es gibt wohl nur 4 Bundesländer die keine Ausnahme machen für oben genannte Kombination... Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen und Brandenburg. |
Wenn sich in Hessen nichts geändert hat, muss ich wohl schauen das ich es schaffe hessischen Boden zwischen Samstag 20:00 (Ferienfahrverbot) und Sonntag 0:00 (Sonntagsfahrverbot) zu passieren, wenn ich nicht für die Genehmigung blechen will.
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es gibt z.B. permanente Ausnahmegenehmigungen für Überbreiten bis 3m. Die Kosten fallen dann eben nicht pro Fahrt an. Das ist im LKW-Transportgewerbe üblich. Ich kann mir nicht vorstellen, daß einzelne Bundesländer ein Fass wegen einem Camper mit Bootsanhänger aufmachen. |
Servus,
ganz einfach.... den Pick Up nicht auf LKW zulassen. Das bischen was du dadurch sparst... dafür bist du im Kasperle Theater der Bundesländer mit dem Fahrverbot. Gruß Robert |
Sonntagsfahrverbot
Ein bisschen traurig ist das schon dass die Bundesrepublik keine
einheitliche Regelung zustande bekommt und die Länderhoheit wieder alles verkompliziert. Genau wie beim Rauchverbot. Es macht doch keinen Spass, dass wenn man ein bisschen Spaß mit dem Boot haben will, erst eine Sondergenehmigung, und die dann auch noch für jedes Bundesland, welches bei der Regelung nicht mitmacht, extra einreichen muss. Gruß Erich |
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Als LKW Ca. 180,-Steuer mit 5,7l Maschine . Rechne dir das mal als PKW aus... |
Mir sind keine differenzierten Regelung nach Bundesländern bekannt. Fahrverbot für LKW mit Anhänger ist Fahrverbot für LKW mit Anhänger! !!
Die StVO ist kein beugbares Recht und auch kein länderdifferentes Recht. Nationales, zwingendes Recht. Für alle und überall in unserer Republik. Das ist halt so. So wie man nachts nicht rasenmähen darf, oder nur 50 fahren darf wo 50 auf dem Schild steht. Egal wie gut und breit die Straße ausgebaut ist. Und wer dagegen verstößt, muß mit Strafe rechnen. Fast jedes Fahrzeug lässt sich aber anders zulassen. Ein Sachverständiger erstellt hierzu ein Gutachten nach StVZO. Danach erstellt die Zulassungsstelle die Papiere, und der Zoll definiert die Steuerlast. |
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Wer braucht 5,7 ltr..... das was du an Steuer mehr zahlst brauchst du unter dem Jahr an Sprit. Unser Ranger hat eine Dieselmaschine... PKW Zulassung... und kann 3Tonnen auf den Haken nehmen. Geht auch... Gruß Robert |
Vielleicht habe ich ja ein falsches Rechtsverständnis. Unser User KlausB könnte helfen.
Ich gehe immer davon aus: Die StVO ist zwingendes, öffentliches Recht. Ein Bundesgesetz, welches eigentlich nicht beugbar ist. Ich kann die Wikipedia Zitate gar nicht glauben. Wie kann das gehen? Klaus, liest du hier noch mit???? |
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es geht um die möglichen Ausnahmen. Daher heißt es ja auch Ausnahmegenehmigung. Ohne gäbe es z.B. keine Schwertransporte und damit z.B. keine Windenergie, zeitweise leere Regale in den Supermärkten usw. |
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Und so teuer sind 5,7 ltr nicht......mir wars jeden ccb cm wert:chapeau: Costa Eur 567,-- p.a.als Benziner.... |
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Wenn die hinteren ausgetragen sind beim Double Cab wird auch der als LKW besteuert . Hätte die Woche fast einen passenden gehabt, hat mir aber jemand vor der Nase weggeschnappt. :motz_4: |
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Warum 5,7l??? Die Antwort ist eigentlich ganz einfach, zum einen find ich Amy Pick Up's geil, zum anderen möchte ich keinen Diesel mehr und auf Grund der "Rahmenbedingungen" (Ca.15.000 km/Jahr,etc.) habe ich momentan die Möglichkeit mir diesen Traum zu erfüllen, wer weiß ob ich das in ein paar Jahren auch nochmal kann. Zudem würde ich mit Lpg und Ca. 12,-/100km warscheinlich sogar günstiger fahren als du mit dem Diesel Ranger . :chapeau: |
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Das Brabbeln und Blubbern von so einer Maschine kann schon was! :cool: |
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- Sitzplätze max. 3 Plätze, die hinteren Scheiben nicht verglast,hintere Sitzaufnahme nachweisbar verschweisst - selbst wenn die Fahrgastzelle kleiner ist wie die Ladefläche,Argument zieht nicht mehr - Gewerbenachweis erwünscht, die sind da sehr kreativ Die Finanzämter sind da sehr unterschiedlicher Auffassung, ich krieg es ja auch von der US Pickup Szene mit, brauchst viel Wohlwollen vom Beamten. Mir war es dann egal, war ja eh Betriebsaufwand, insofern absetzbar....:lachen78: |
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Das beste an den Kisten ist aber der Hubraum, kein Kompressor,Turbo,AGR Schxxx wo ständig vierstellige Werkstattbesuche fällig werden. Die laufen und laufen und laufen..........Heavy Metal halt. Ich trauer meinem nach .............................:hurt: |
Mit 22 hab ich den letzten PKW abgeschafft.
Aus Steuergründen hatte ich den letzten Pickup auch als LKW laufen. Mit 172 Euro Steuern und 180.000km ohne eine Reparatur war der Verbrauch fast Banane. Bedingt durch die Anschaffung unseres Wohnmobils wurde der Pickup dann verkauft, da ich einen deutschen Kleinwagen mit 60.000km auf der Uhr geschenkt bekommen hatte. Dieser musste jetzt dem Sorento weichen, weil ich die ständigen Reparaturen für die kleine Fehlkonstrukion nicht mehr zahlen wollte. Untern Strich waren die Geländewagen nicht nur billiger, sondern parktischer, umweltschonender (in der Zeit hätte ich 3 PKW verschrotten müssen), haltbarer, zuverlässiger und deutlich bequemer. Einziges Mank an LPG-betriebenen 5,7ern ist: Sie sterben bei hoher Last. Wir haben das für Wakeboardboote probiert. Was jahrelang mit Benzin toll ging, führte binnen weniger Wochen zum Tod einiger V8 in der Szene. Wenn man die Motoren ein wenig schont, kann das aber sehr gut funktionieren. Ein Boot am Haken sollte ein solches Fzg. eigentlich wenig tangieren. @Ralf: Das mit dem Single-Cab stimmt nicht: Den Amarok bekommst auch als Double mit LKW-Zulassung. Ist kein Scherz! Macht der Staat ganz sicher, damit VW seinen überteuerten Müll gegen renomierte Hersteller am Markt plazieren kann. Die Steuerregelung für Mehrzweckfahrzeuge ist in meinen Augen sowieso alles Willkür. Habe damals an den Sammelklagen von pro-Allrad teilgenommen. Weil alles so gerecht ist in diesem Lande, hat man die Leute 3 Jahre rückwirkend besteuert. Da flatterten dann Bescheide über 1600-2400€ ins Haus. So auch bei mir. Da waren es zum Glück nur 1600€. Ich nenne so etwas Diebstahl. So kam ich dann zum Pickup, bei dem ich das Doublecab noch als LKW fahren konnte - allerdings auch nur mit ausgebauter Rücksitzbank etc. Man wies mich an, die Gewinde für die Gurte zuzuschweissen, was ein irreversibler Schaden am Fzg gewesen wäre. Er meinte, ich könne die Gurte ja einfach wieder einschrauben - woraufhin ich sagte, dass ich ihn auch mit einem Küchenmesser erstechen könnte, dass ich im Einkauf legal bei mir trage. Ich könne das Fzg auch sprengen, dann bleiben die Gurte auch ganz sicher draussen. Konnte den Prüfer dann jedenfalls überzeugen, dass wir es beim Ausbau belassen. Das war am Ende auch gut so, denn als ich ihn verkaufte, wollte man Rücksitzbank und Gurte haben, sonst sei das Fzg ja wertlos hiess es. Hauotsache der Staat bekommt seine Steuern. Was mit unserem Eigentum passiert, interessiert nicht. Wer sich auf geltendes Recht beruft, wird dann anders gegängelt. Eine Farce, dass der Staat für den Amarok ne Ausnahme macht. Vor Turbos muss man überigens keine Angst haben. War 15 Jahre lang mit Turbodieseln unterwegs und hatte nicht einmal einen Defekt. Am Berg nicht zu hoch drehen, nach langen Fahrten mit hoher Drehzahl (>2500rpm) nicht einfach abschalten, sondern auskühlen lassen. Wenn man die Dinger scheucht und gleich abstellt, bekommt man die in wenigen Tagen kaputt, das stimmt. Fahrverbot für LKW mit Anhänger ist überigens lange nicht Fahrverbot für LKW mit Anhänger:lachen78:! |
Die LKW-Zulassung garantiert aber keine LKW-Besteuerung, mein PU (Navara Doka) ist auch als LKW zugelassen, bezahle aber PKW-Steuern und wegen der schlechteren Schadstoffklasse nicht wenig.
Vielleicht liese sich das Finanzamt auf LKW Besteuerung ein, wenn die hinteren Sitze raus wären. Gäbe aber garantiert Krach in der Familie...:motz_4: |
So ist es, in meinen Augen Betrug.
Mein Fahrzeug war damals als die Regelung kam über Nacht nur noch die Hälfte wert. Die ganze Abzocke ist zudem noch nutzlos, weil gerade grosse 8Zylinder ja 3x so lange halten als der umweltfreundliche Golf, der alle 200.000 auf der Müllhale landet. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:50 Uhr. |
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