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Sonntagsfahrverbot § 30 Abs. 3 StVO
Bin gerade noch auf der suche nach einem neuen Zugfahrzeug für mein Bötchen. In Planung ist ein Pick Up mit LKW Zulassung (sollte ich for dem Urlaub noch einen finden...)
Ihr glaubt ja gar nicht auf was man da alles achten muss ![]() Allein schon das Sonntagsfahrverbot oder Ferienfahrverbot für LKW. In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen für LKW bis 3,5t mit Wohn- oder Sportanhänger, in anderen wieder nicht. ![]() ![]() In Östereich gilt das Sonntagsfahrverbot glücklicherweise erst ab 3,5t ![]() Und in Slovenien und Kroatien gilt es nach meinem Kenntnisstand ab 14m ges. Zuglänge. Sollte jemand andere Informationen oder weitere wichtige Informationen haben, teilt sie mit doch bitte mit. ![]()
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Gruß ![]() Sven "If the oceans die, we die." (Captain Paul Watson) |
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