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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Servus,
ganz einfach.... den Pick Up nicht auf LKW zulassen. Das bischen was du dadurch sparst... dafür bist du im Kasperle Theater der Bundesländer mit dem Fahrverbot. Gruß Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen. Boot nach refit fertiggestellt ![]() ![]() |
#2
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Sonntagsfahrverbot
Ein bisschen traurig ist das schon dass die Bundesrepublik keine
einheitliche Regelung zustande bekommt und die Länderhoheit wieder alles verkompliziert. Genau wie beim Rauchverbot. Es macht doch keinen Spass, dass wenn man ein bisschen Spaß mit dem Boot haben will, erst eine Sondergenehmigung, und die dann auch noch für jedes Bundesland, welches bei der Regelung nicht mitmacht, extra einreichen muss. Gruß Erich |
#3
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Mir sind keine differenzierten Regelung nach Bundesländern bekannt. Fahrverbot für LKW mit Anhänger ist Fahrverbot für LKW mit Anhänger! !!
Die StVO ist kein beugbares Recht und auch kein länderdifferentes Recht. Nationales, zwingendes Recht. Für alle und überall in unserer Republik. Das ist halt so. So wie man nachts nicht rasenmähen darf, oder nur 50 fahren darf wo 50 auf dem Schild steht. Egal wie gut und breit die Straße ausgebaut ist. Und wer dagegen verstößt, muß mit Strafe rechnen. Fast jedes Fahrzeug lässt sich aber anders zulassen. Ein Sachverständiger erstellt hierzu ein Gutachten nach StVZO. Danach erstellt die Zulassungsstelle die Papiere, und der Zoll definiert die Steuerlast.
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! ![]() |
#4
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Zitat:
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Gruß ![]() Sven "If the oceans die, we die." (Captain Paul Watson) |
#5
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Zitat:
Als LKW Ca. 180,-Steuer mit 5,7l Maschine . Rechne dir das mal als PKW aus...
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Gruß ![]() Sven "If the oceans die, we die." (Captain Paul Watson) |
#6
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Zitat:
Wer braucht 5,7 ltr..... das was du an Steuer mehr zahlst brauchst du unter dem Jahr an Sprit. Unser Ranger hat eine Dieselmaschine... PKW Zulassung... und kann 3Tonnen auf den Haken nehmen. Geht auch... Gruß Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen. Boot nach refit fertiggestellt ![]() ![]() |
#7
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Vielleicht habe ich ja ein falsches Rechtsverständnis. Unser User KlausB könnte helfen.
Ich gehe immer davon aus: Die StVO ist zwingendes, öffentliches Recht. Ein Bundesgesetz, welches eigentlich nicht beugbar ist. Ich kann die Wikipedia Zitate gar nicht glauben. Wie kann das gehen? Klaus, liest du hier noch mit????
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! ![]() |
#8
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Zitat:
es geht um die möglichen Ausnahmen. Daher heißt es ja auch Ausnahmegenehmigung. Ohne gäbe es z.B. keine Schwertransporte und damit z.B. keine Windenergie, zeitweise leere Regale in den Supermärkten usw.
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#9
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Zitat:
Warum 5,7l??? Die Antwort ist eigentlich ganz einfach, zum einen find ich Amy Pick Up's geil, zum anderen möchte ich keinen Diesel mehr und auf Grund der "Rahmenbedingungen" (Ca.15.000 km/Jahr,etc.) habe ich momentan die Möglichkeit mir diesen Traum zu erfüllen, wer weiß ob ich das in ein paar Jahren auch nochmal kann. Zudem würde ich mit Lpg und Ca. 12,-/100km warscheinlich sogar günstiger fahren als du mit dem Diesel Ranger . ![]()
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Gruß ![]() Sven "If the oceans die, we die." (Captain Paul Watson) |
#10
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Zitat:
![]() ![]() Das beste an den Kisten ist aber der Hubraum, kein Kompressor,Turbo,AGR Schxxx wo ständig vierstellige Werkstattbesuche fällig werden. Die laufen und laufen und laufen..........Heavy Metal halt. Ich trauer meinem nach ............................. ![]()
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer ![]() |
#11
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Gute Frage - der Eine hats gern als Verbrauch auf 100 km, der Andere fährt es gern als Hubraum spazieren!
![]() Das Brabbeln und Blubbern von so einer Maschine kann schon was! ![]() |
#12
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Zitat:
Und so teuer sind 5,7 ltr nicht......mir wars jeden ccb cm wert ![]()
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer ![]() |
#13
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Zitat:
Wenn die hinteren ausgetragen sind beim Double Cab wird auch der als LKW besteuert . Hätte die Woche fast einen passenden gehabt, hat mir aber jemand vor der Nase weggeschnappt. ![]()
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Gruß ![]() Sven "If the oceans die, we die." (Captain Paul Watson) |
#14
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Zitat:
- Sitzplätze max. 3 Plätze, die hinteren Scheiben nicht verglast,hintere Sitzaufnahme nachweisbar verschweisst - selbst wenn die Fahrgastzelle kleiner ist wie die Ladefläche,Argument zieht nicht mehr - Gewerbenachweis erwünscht, die sind da sehr kreativ Die Finanzämter sind da sehr unterschiedlicher Auffassung, ich krieg es ja auch von der US Pickup Szene mit, brauchst viel Wohlwollen vom Beamten. Mir war es dann egal, war ja eh Betriebsaufwand, insofern absetzbar.... ![]()
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer ![]() |
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