Zulassung eines Deutschen Bootes in Österreich
Hallo Freunde, bin neu im Forum, hoffe ihr könnt mir einige Ratschläge geben. Letzen Monat habe ich bei Ebay in Deutschland ein älteres Wiking mit einem 98iger Mariner ersteigert. Dieses wollte ich nun in Österreich anmelden und habe dabei dabei eine böse Überraschung erlebt.
Bei Booten mit einem Baujahr vor 1998 muß man einen Nachweis erbringen, daß diese vor dem 16.06.1998 im EU-Raum in Verkehr gebracht wurden. Kann man das nicht, hat man keine Möglichkeit sie anzumelden. Ich weis nicht, ob das alle wissen die bei diversen Auktionen mitsteigern. Wisst ihr da einen Ausweg? Kann man als Österreicher auch ein Boot in Deuschland anmelden? Lg Andreas |
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Hi Andreas!
In welchem Bundesland wohnst Du denn? Wenns Tirol is dann kann ich Dir evtl. helfen.:chapeau: |
Da hast du irgendwie was falsch verstanden:
Boote ab Baujahr 1998 brauchen eine CE-Certifizierung in Österreich. Wenn das Boot nicht vor 1998 im EU-Raum in Verwendung war, braucht es auch eine CE-Certifizierung. Also entweder CE-Certifizierung oder Bestätigun, dass das Boot vor 1998 in der EU in Verkehr gebracht wurde. Nur darum gehts. Also, das einfachste ist, wenn dir der Vorbesitzer oder ev die Wiking Werft eine Bescheinigung ausstellt, das das Boot vor 1998 im EU-Raum angemeldet war. ZB genügt eine Kopie des Zulassungsscheins des Vorbesitzers oder ähnliches. |
tiroler
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Hallo Andreas!
Versuche es mal da Um Links zu sehen, bitte registrieren - vielleicht kann man Dir da helfen! L.G. Edwin |
Hi nochmal!
Hast Du Dir denn schon eine Auskunft von Deiner zuständigen Behörde eingeholt? Normal sollte es da wie Berny schon geschrieben hat keine Probleme geben. Mein voriges Boot (Zodiac Cherokee) habe ich auch in München geholt. Dieses war Bj. 1987. Musste mit Boot und Motor zum zuständigen Sachverständigen , der sich dann das Boot angesehen und auf Fahrtauglichkeit überprüft hat. Dieser hat dann diese Papiere an die Zulassungsstelle für Boote gesendet und ich bekam problemlos die Zulassung. |
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Hier die homepage für zulassungen in NÖ Um Links zu sehen, bitte registrieren unter 5 m bekommst du nur Binnenzulassung ! Auch wenn du damit am Meer fährst. hier der gesetzestext Bei neuen Booten – das sind solche, welche nach dem 16. Juni 1998 erstmals innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden – sind folgende Unterlagen unbedingt zusätzlich vorzulegen (achten Sie bereits beim Kauf darauf, dass Ihnen der Bootshändler diese Unterlagen aushändigt): * Übereinstimmungserklärung für das Boot nach den EU-Bestimmungen (= Nachweis, dass das Boot nach den Regeln der Europäischen Union gebaut wurde und damit eine CE-Kennzeichnung besitzt) * Handbuch für den Eigner (Schiffsführer) einschließlich der für das Boot typischen Daten * eventuell Übereinstimmungserklärung für den Motor (falls Sie einen neuen Außenbordmotor verwenden wollen, der eine höhere Antriebsleistung als im Handbuch für den Eigner aufscheint, hat. Bei einem neuen Innenborder, der ja als Bestandteil des Bootes anzusehen ist, kann dies entfallen) Bei diesen Booten wird keine Erstüberprüfung durch die Behörde vorgenommen. Die Behörde stellt – unter der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingebracht wurden – eine Internationale Zulassungsurkunde befristet auf 10 Jahre aus. Bei gebrauchten Booten entfällt die Vorlage des Handbuches für den Eigner und der Übereinstimmungserklärung für das Boot. Achten Sie beim Kauf eines gebrauchten Bootes darauf, dass es bereits vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht worden ist, da sonst eine Verwendung des Bootes innerhalb der Europäischen Union ausgeschlossen ist. Bei gebrauchten Booten sind daher zusätzlich noch folgende Unterlagen bei der Behörde vorzulegen: * Nachweis, dass das Boot vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht wurde (Kaufverträge, Mietverträge, Leasingverträge oder Schenkungsverträge, die vor diesem Datum innerhalb der Europäischen Union abgeschlossen wurden, Zollbestätigungen, Zulassungsurkunden, behördliche Seebriefe oder Jachtzertifikate eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes). Gebrauchte Boote werden durch die Behörde überprüft. Sie werden von uns nach Einlangen des Ansuchens bezüglich der vorzunehmenden Überprüfung telefonisch über den Überprüfungsstandort (in der Regel derjenige, den Sie gewünscht und im Formular angekreuzt haben) und den Überprüfungszeitpunkt benachrichtigt. Nach erfolgter anstandsloser Überprüfung erhalten Sie auch in diesem Falle eine Internationale Zulassungsurkunde, welche in der Regel auf 5 Jahre befristet wird. Die eingesendeten Originalunterlagen, wie Kaufverträge, Meldezettel, Übereinstimmungserklärungen, Handbücher u.dgl. erhalten Sie mit dieser Zulassungsurkunde wieder zurück. die einzig richtige Auskunft erteilt dir die NÖ Landesregierung LG Geri |
Hallo,
wie darf ich denn den Satz verstehen: "Achten Sie beim Kauf eines gebrauchten Bootes darauf, dass es bereits vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht worden ist, da sonst eine Verwendung des Bootes innerhalb der Europäischen Union ausgeschlossen ist." Dann gibt es keine Zulassung oder was?? Wieso ist ein Boot ab 17. Juni 1998 ein neues Boot?? Komische Formulierungen, ich dachte, sowas gäb´s nur bei uns! Gruß Peter |
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Es ist sonst ein Neuboot im Sinne der EU-Vorschriften und benötigt daher ein CE-Certifikat für die Österreich-Zulassung(in allen Bundesländern).:schlaumei Da EU-Weit nicht überall die Boote zugelassen werden müssen, kann es sein, dass es kein CE Zertifikat gibt bzw vorliegt. Es ist hier auch um Lagerbestände von Händlern gegangen die Boote nach dem 17.Juni verkauft haben, der Erzeuger aber kein CE vorweisen kann. Und auch für Boote aus den neuen EU Ländern, die nach 1998 dazugekommen sind.:motz_4: Das sind dann wahrscheinlich die sogenannten "Scheunenfunde" bei ebay Nie zugelassen, kein CE, SCH..ade für den Käufer.:cognemur: lg Geri |
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Ansich genügt der "Beweis", dass das Boot vor diesem Datum im EU Raum war. Das mit dem "in Verkehr gebracht" wird normalerweise nicht so genau genommen. Also ein alter Kaufvertrag, wenns geht sogar von der Werft, oder ähnliches genügt ansich! Noch besser wäre natürlich eine Zulassung! Dann kommts eben drauf an, wie genau der Beamte der Landesregierung ist. Aber wie gesagt, ich habe da schon Zulassungen erlebt :ka5: :ka5: :ka5: |
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Hallo Andreas, ich hatte heuer auch ein ähnliches Problem mit einem Boot das ich mir ersteigert habe,da vorerst keine CE Bestätigung aufzutreiben war.Habe sie aber dann doch erhalten. Ich weiss daß die Anmeldung eines Bootes in Deutschland für einen Österreicher kein Problem darstellt. Mein langjähriger Bootshändler ,die Firma Kainz in Passau,hat mir angeboten das für mich zu erledigen. Die haben sogar einen Anmeldeservice,die Papiere werden nach Regensburg geschickt und in einigen Tagen ist das Boot angemeldet. Kostet übrigens nur einen Bruchteil der Gebühren von Österreich. Du kannst dort auch gleich die Haftpflicht abschlhießen. Um Links zu sehen, bitte registrieren Viele Grüße Manfred Ps. Ich weiß,daß ich damit wieder eine Diskussion um Gültigket und Versicherungsschutz lostrete,kannts mir glauben es ist alles OK |
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es ist noch ein Stück unglaublicher: die Zulassung darf Dir bei Nachweis des rechtmäßigen Eigentums nicht verweigert werden ABER: Du darfst das Boot dann nirgendwo in EU-Gewässern betreiben! Das steht dann so (lt. Auskunft des überprüfenden Beamten) in den Papieren. :stupid: Ich habe auch gehört, dass diese Schikane (angeblich) auf die (meist großen) Boote zielte, für die keine MWSt. entrichtet wurde, weil sie eben systematisch jeweils vor einer fristbedingt erwachsenden Versteuerungspflicht in einen anderen Staat verlegt wurden. Das kann bei einem großen Pott natürlich schöne Ersparnis bringen. Sie sollten wahrscheinlich nicht so einfach weißgewaschen werden können. Aber, wie gesagt - vom Hörensagen, ich hab mit solcher Praxis keine Erfahrung :confused- (würde mit meiner Steuerersparnis aber doch auch so 1 bis.......vielleicht 2 mal Famlienpizza essen gehen können:lachen78: ) Gruß :biere: Peter |
Die Anmeldung eines Bootes in einem Land, in dem man keinen Wohnsitz hat, oder die Anmeldung auf einen anderen Zulassungsbesitzer als einer selbst ist auch versicherungstechnisch ein Problem!!!
Das wird leider immer wieder, wie bei vielen anderen Sachen, verschwiegen!!! |
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als Adresse wird selbstverständlich der österreichische Wohnsitz eingetragen. Haftpflicht wird meines Wissens über die Bavaria gemacht. lg Manfred |
Erstmal HALLO an alle, ich bin ja schon seit einiger Zeit "stiller Beobachter" - hier muß ich aber auch meinen Senf dazugeben :-):ka5:
@ Andreas: so schlimm, wie sich das ganze anhört, ist die Zulassung in NÖ nicht (dauert nur und ist ggü. D sicher teurer....). Ich wollte mir vor einiger Zeit auch ein gebrauchtes Schlauchi zulegen, hab dazu folgende Info von der Nö. Lrg. erhalten: Die EU hat eben technische Bestimmungen erlassen und müssen alle neu zuzulassenden Boote diesen entsprechen oder schon vorher innerhalb der EU "in Verkehr gebracht" sein. (Es soll daher verhindert werden, dass jemand diese Bestimmungen umgeht und sich in einem nicht EU-Staat ein billigeres, nicht diesen Anforderungen entsprechendes, Boot kauft und damit im EU-Bereich fährt.) Dieses "Inverkehrbringen" umfaßt nicht ausschließlich eine Anmeldung. Auch reichen gerade bei einem Schlauchboot alle schlüssigen Nachweise aus, dass es vorher in Verkehr gebracht wurde, wie Kaufrechnung etc. Wenn es sich z.B. um eine Bootstype handelt, die nach dem Stichtag gar nicht mehr produziert wurde, ist kein weiterer Nachweis erforderlich. In einem Fall habe ich auch ein altes Farbfoto als Nachweis akzeptiert, denn das Foto war sicher älter als 1998, in einem anderen Fall wurde eine alte Hafenrechnung aus Italien akzeptiert, etc., oder dass der Vorbesitzer EU-Bürger war. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung, falls es sich um die "praktische" Durchführung des Verfahrens handelt, ersuche ich Sie gleich mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Elisabeth Kurzacz, Kl. 16042, Kontakt aufzunehmen. Mit freundlichem Gruß! Mag. Gerhard Taus Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt Telefon: +43 2742 / 9005 - 16045 bzw. 14193 Fax: +43 2742 / 9005 - 16070 Email: gerhard.taus@noel.gv.at Email Abteilung: post.wa1.schifffahrt@noel.gv.at (bitte für behördliche Eingaben verwenden ! ):confused- :cognemur: also: Kopf hoch, Motor runter; Peter |
Danke
Hallo alle zusammen, möchte euch mal Danke sagen für eure zahlreichen
Tipps. Habe das Problem mit eurer Hilfe beinahe gelöst. Der Tipp mit der Wiking Werft war goldrichtig. Die sind wirklich sehr kooperativ und haben mir anhand der Baunummer bestätigt, dass sie das Boot vor 1998 in Verkehr gebracht haben. Möglicherweise genügt das meiner Behörde. Die Möglichkeit das Boot in Deutschland anzumelden habe ich aber auch noch nicht ganz aufgegeben. Mir fehlen allerdings noch einige Informationen wie das dort vor sich geht. In der Zwischenzeit habe ich aber eh genug mit der Restaurierung meines Wiking zu tun. Es gibt unter euch sicherlich auch jemanden, der mit der Reperatur und den verschiedenen Problemen, die bei einem Wiking auftauchen können Erfahrung hat. Jedenfalls werde ich mich im Fall der Fälle wieder an euch wenden. Liebe Grüße Andreas:biere: |
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