Hi,
warum willst du das?
Es ist doch im Grunde ganz einfach:
- Es gilt das "Heimatlandprinzip" , d.h., der Bootsführer muss in dem Revier, in dem er sich (im Ausland) befindet, den Befähigungsausweis haben, den er in seinem Heimatland haben müsste. Das heißt für einen Deutschen, kroatische Küste = SBF See, Gardssee = SBF Binnen, Lagunen von Venedig = SBF See, ...
- Das gilt für alle, die sich nur vorübergehend (Urlaub) im Gebiet eines anderen Staates aufhalten.
- Das ist so europaweit (weltweit?) anerkannt.
- Nicht betroffen davon sind individuelle Regelungen zur Versicherung und Ausrüstungspflicht.
- Einen "Europaführerschein" gibt es nicht.
Sonderregelungen für langjährige hier lebende Ausländer oder die für unsere österreichischen (

) Freunde müssen auch gesondert betrachtet werden, aber das wurde ja (Österreicher) schon ausführlich betrachtet.
Genauso wie die in Europa wohl einmalige Sache mit dem kroatischen FS, aber darüber wurde auch schon viel geschrieben.
Grüße
"Neptun"