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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#4
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Hi,
warum willst du das? Es ist doch im Grunde ganz einfach: - Es gilt das "Heimatlandprinzip" , d.h., der Bootsführer muss in dem Revier, in dem er sich (im Ausland) befindet, den Befähigungsausweis haben, den er in seinem Heimatland haben müsste. Das heißt für einen Deutschen, kroatische Küste = SBF See, Gardssee = SBF Binnen, Lagunen von Venedig = SBF See, ... - Das gilt für alle, die sich nur vorübergehend (Urlaub) im Gebiet eines anderen Staates aufhalten. - Das ist so europaweit (weltweit?) anerkannt. - Nicht betroffen davon sind individuelle Regelungen zur Versicherung und Ausrüstungspflicht. - Einen "Europaführerschein" gibt es nicht. Sonderregelungen für langjährige hier lebende Ausländer oder die für unsere österreichischen ( ![]() ![]() ![]() Genauso wie die in Europa wohl einmalige Sache mit dem kroatischen FS, aber darüber wurde auch schon viel geschrieben. Grüße "Neptun" |
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