Moin
mal abgesehen davon, dass die Adria wohl auch zur Kategorie "Meer" gehört, gilt dies sogar für Binnenwasserstrassen.
Die Form ist nur für die Berufsschiffahrt vorgeschrieben, bei Segelyachten hat sich das Logbuch des DSV mehr oder weniger durchgesetzt.
Beim Schlauchi reicht ein Schulheft oder dergl. wichtig ist :
- Seiten müssen numeriert und vollständig sein
- Keine Radierungen, durchgestrichenes muß lesbar bleiben
Bei den Eintragungen wäre schön :
- Skipper und Crew bzw. Gäste
- Angaben über Wetter und Fahrt (Uhrzeit/Strecke)
- Angaben über besondere Ereignisse (Schwiegermutter über Bord)
Die Form wird aber recht locker gehandhabt.
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Kontrolle :
Früher wurden die Logbücher von den Hafenämtern abgestempelt - heute nicht mehr
Eine Kontrolle an Bord habe ich nur einmal vor nahezu 30 Jahren im Süden des alten Yugoslawiens erlebt.
ABER
Ein Logbuch gilt als Dokument (=Nachweis) vor Gericht falls etwas passiert, auf SY bei Langfahrt tragen daher kluge Skipper jeden Kurswechsel ein und mindesten nochmals beim Wachwechsel den Standort.
Beim Schlauchi wäre das Unsinn, aber ich würde einen Ausdruck der Route (GPS) als letzte Seite anhängen.
Das "Logbuch" ist 3 Jahre aufzubewahren.
PS Die Berufsschiffahrt muss zusätzlich ein aufwendiges Logbuch für die Maschine führen, ab und zu ein Eintrag über Motorprobleme / Motorwartung könnte aber auch dem Hobbyskipper nicht schaden.
PPS Das Nicht-Führen eines Logbuches ist eine Ordnungswidrigkeit und es gibt einen Bußgeldkatalog
:-))