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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Logbuch
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Wenn Du einen neueren YAMAHA fährst, kannst Du all diese Angaben einschl. dem mittleren Verbrauch an den mitgelieferten 2 elektronischen Instrumenten ablesen. |
#2
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Zitat:
woher leitest Du eine Logbuchpflicht in D ab? Es mag sinnvoll sein eines zu führen aber Pflicht? Erzähl mehr...
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cu Stefan ------------------------ das wird sicher ein Spass James T. Kirk |
#3
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Zitat aus Sailpress Zitat:
Das Merblatt findest Du hier Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#4
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Moin,
also da steht Seetagebuch. Treffend formuliert wäre dann eine Logbuchpflicht für Boote/Schiffe auf dem Meer. aber keine allgemeine Pflicht auf jedem Sportboot ein Logbuch zu führen. Den rest lese ich nachher noch mal in ruhe durch, evtl habe ich ja noch was überlesen. Btw. hat das schon mal wer kontrolliert? Nur als Frage, wenns Gesetz ist kaufe ich morgen eins
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cu Stefan ------------------------ das wird sicher ein Spass James T. Kirk |
#5
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DieterM,
und wie glaubst Du messen die Yamahas den Spritverbrauch . Mit genau so einem Teil wie der Navman . Gibts übrigens auch beim E-TEC, 2 Versionen, einmal die Navman/Lowrance-Version mit Durchflussgeber und die neuere Version, wo die Informationen direkt vom EMM (Steuergerät) kommen. Zweitere Version funktioniert aber nur mit I-Command, sprich NMEA2000 Netzwerk. |
#6
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Zitat:
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Gruß Wilfried P.S. Die Rechtschreibung in diesem Posting basiert auf der neuen Rechtschreibung... oder der Alten... oder dem Zufall... oder der göttlichen Eingebung!! |
#7
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#8
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Schiffstagebuch für die Süportschiffahrt und es ist Pflicht für jeden Sportbootschiffer, und das sind auch wir Schlauchbootfahrer. Ich kenne ja diese Logbücher von der Segelei her, da sind diese noch aufwendiger zu führen und heißen dann Seetagebuch. Sowas habe ich auch Zuhause von meinen vielen Hochseesegeltörns. Auf meinem Boot führe ich ein einfaches Logbuch, wo die Tagesfahrten vermerkt sind, Sonderereignisse, aber auch alle Service-Fragen am Boot wie am Motor einschl. der Tankungen. Es werden Tag und Betriebsstundenstand vermerkt. Das genügt den Anforderungen des Bundesministerium für Verkehr. |
#9
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Dieter, Ein Logbuch und ein Betriebsstundenzähler geben natürlich exaktest Auskunft über den Spritverbrauch, ich verstehe . |
#10
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das was du schreibst, ist das nachträgliche ausrechnen des durchschnittsverbrauchs. wenn der sprit am wasser knapp wird, dann ist es aber wurscht, wie weit du erfahrungsgemäß nach deinen berechnungen noch kommen müsstest. es kann immer mal sein, dass besondere umstände vorliegen, dass du beim benzinschlauch sprit verlierst, dass du schwerer beladen bist als sonst, dass du extremen gegenwind hast,..... da ist es dann hilfreich zu wissen, wie deine spritsituation im im moment aussieht. sorry wenn ich das jetzt do drastisch sage, aber das ist im prinzip das selbe wie wenn ich sag: pfeif auf einen kompass, die sonne zeigt dir präzise den weg. lg martin |
#11
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Zitat:
mal abgesehen davon, dass die Adria wohl auch zur Kategorie "Meer" gehört, gilt dies sogar für Binnenwasserstrassen. Die Form ist nur für die Berufsschiffahrt vorgeschrieben, bei Segelyachten hat sich das Logbuch des DSV mehr oder weniger durchgesetzt. Beim Schlauchi reicht ein Schulheft oder dergl. wichtig ist :
-------------------------------------- Kontrolle : Früher wurden die Logbücher von den Hafenämtern abgestempelt - heute nicht mehr Eine Kontrolle an Bord habe ich nur einmal vor nahezu 30 Jahren im Süden des alten Yugoslawiens erlebt. ABER Ein Logbuch gilt als Dokument (=Nachweis) vor Gericht falls etwas passiert, auf SY bei Langfahrt tragen daher kluge Skipper jeden Kurswechsel ein und mindesten nochmals beim Wachwechsel den Standort. Beim Schlauchi wäre das Unsinn, aber ich würde einen Ausdruck der Route (GPS) als letzte Seite anhängen. Das "Logbuch" ist 3 Jahre aufzubewahren. PS Die Berufsschiffahrt muss zusätzlich ein aufwendiges Logbuch für die Maschine führen, ab und zu ein Eintrag über Motorprobleme / Motorwartung könnte aber auch dem Hobbyskipper nicht schaden. PPS Das Nicht-Führen eines Logbuches ist eine Ordnungswidrigkeit und es gibt einen Bußgeldkatalog :-)) Geändert von rotbart (25.07.2008 um 10:35 Uhr) |
#12
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Zitat:
Mh wieder was gelernt, nur das mit der Binnenwasserstrasse habr ich noch nicht gefunden. Aber wir können da sicher mal nen neuen Thread aufmachen. Wer führt ein STBuch. Man lernt doch nie aus cu Stefan
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cu Stefan ------------------------ das wird sicher ein Spass James T. Kirk |
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