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Alt 17.10.2008, 13:34
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat von dievoggis Beitrag anzeigen
Servus Arne



Ich denk mal die italienische Wasserschutzpolizei ist auch nicht gänzlich blöde, die können doch einen 70 Ps Motor allein von den Fahrleistungen her von einem 40 Psler unterscheiden und selbst wenn´s nicht so sein würde, bin ich der festen Übezeugung, dass bei Unfällen und speziell mit Personenschaden, die Staatsanwaltschaft ganze Arbeit leisten würde.
Da nützt dann wohl auch der schönste 40 PS Aufkleber nichts.

Gruß Peter
Hallo Peter,

in Italien braucht jeder eine amtliche Extra-Zulassung für seinen Outboarder vom Transportministerium, indem auch die Motornummer registriert wird, damit wird er auch versicherungsmäßig eingestuft. Der Rest interessiert nicht auch nicht wie der Motor aufgemacht wird. Diese amtliche Zulassung geht auch mit dem Motor weiter wenn er verkauft wird, ohne wäre der Motor wertlos.

Siehe Muster von 70 PS Johnson 2-Takter (ex Hubisepp)

Click the image to open in full size.

Eine Haftversicherung ist für jeden Outboarder vorgeschrieben, dafür benötigt der Eigentümer die amtliche Zulassung vom Transportministerium, und bei amtlich mehr als 40 PS werden auch die Befähigungsausweise benötigt.

Geändert von DieterM (17.10.2008 um 13:38 Uhr)
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