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Alt 28.01.2009, 16:25
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
Auf- und Abbauer
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Hallo.

bei allem Mitgefühl mit Helmut, dem ich sehr wünsche daß er ohne Schaden aus der Sache herauskommt, wäre es doch unglaublich wenn der Vermieter sein Eigentum nicht zurückbekäme, nur weil jemand es guten Glaubens gekauft hat.

Bisher war ich davon ausgegangen daß an fremdem Besitz kein Eigentum erworben werden kann.
Sollte ich da einem Irrglauben aufgesessen sein?

Grüße

Harald
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