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Alt 28.01.2009, 17:24
rotbart
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Zitat von HaraldGesser Beitrag anzeigen
Hallo.


Bisher war ich davon ausgegangen daß an fremdem Besitz kein Eigentum erworben werden kann.
Sollte ich da einem Irrglauben aufgesessen sein?

Grüße

Harald
Hi Harald

Ja, denn das WoMo ist ja nicht "in fremden Besitz" Besitzer ist im Moment eindeutig Helmut und darum geht es auch nicht, es geht darum wer das EIGENTUM an dem Teil hat.
und da der Eigentümer den Besitz ja freiwillig (Vermietung) abgegeben hat und dieser Mieter und nunmehr Besitzer Helmut den Eigentümer vorgespielt hat, kann dieser (Hellmut) sehr wohl Besitz UND Eigentum erlangen, wenn er gutgläubig handelt, was ich voraussetze.
Der Ur-Eigentümer muß sich dann bei Mieter befridiegen.
Wenn der Vermieter schlau war, hat er eine Versicherung dafür, wenn nicht.....

Sorry aber Du machst den üblichen Fehler Besitz und Eigentum zu verwechseln.
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Wenn es anders wäre könntest Du keine Flasche Wein mehr kaufen, denn die Flasche ist u.U. noch im Eigentum des Winzers, aber im Besitz des Ladens und Du erwirbst gutgläubig Eigentum UND Besitz und trinkst den Wein. Macht der Laden nun Pleite und zahlt den Winzer nicht musst Du dann gegenüber dem Winzer haften ??????????
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