Zitat:
Zitat von DieterM
Ich bin da anderer Meinung und denke Helmut hat da schlechte Karten.
Als Inhaber eines gemieteten Objekts bin ich noch lange kein Eigentümer und kann es schon garnicht weiter verkaufen.
Tue ich das als Inhaber, dann unterschlage ich dieses, und falls der Betrug später auffällt, muß das Objekt wieder an den Eigentümer zurückgehen.
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Dieter
ich übersetze mal Inhaber = Besitzer , das Teil wurde eben genau nicht gestohlen sondern (salopp) unterschlagen ! (wie Du sagst)
Bis hierhin OK
Aber Deine Folgerungen sind private Vermutungen, dazu gibt es aber rechtlich den §932, jemand der ein solches Gut
gutgläubig erwirbt, wird nicht nur Besitzer sondern Eigentümer, der Vermieter muß sich bei "Unterschläger" schadlos halten.
Du sagst ja der Mieter darf es nicht verkaufen, DAS ist richtig und damit hat der Vermieter den schwarzen Peter ! Wenn man etwas vermietet muß man die Risiken einkalkulieren !!