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Alt 28.01.2009, 19:25
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
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Ich bin da anderer Meinung und denke Helmut hat da schlechte Karten.

Als Inhaber eines gemieteten Objekts bin ich noch lange kein Eigentümer und kann es schon garnicht weiter verkaufen.

Tue ich das als Inhaber, dann unterschlage ich dieses, und falls der Betrug später auffällt, muß das Objekt wieder an den Eigentümer zurückgehen.

Da es sich hier um einen unterschlagenes Wohnmobil handelt, das angemietet wurde und später nicht zurückgegeben wurde, ist für mich die Sache klar. Dabei ist es egal mit wievielen gefälschten Dokumenten hier gearbeitet wurde und ob der letzte Käufer im guten Glauben gehandelt hat.

Das unterschlagene Fahrzeug muß an den rechtmäßigen Eigentümer zurück gehen.

Der letzte gutgläubige Käufer darf jetzt versuchen über eine Zivilklage seinen Schadenersatz bei den Betrügern anhängig zu machen, ein schwieriges Unternehmen!
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