Zitat:
Zitat von Holger K.
Sorry Roland ,es gibt ja eine Registrierung und eine Zulassung, ich zitiere mal das Schifffahrtsamt FN :
Ein E-Motor wird aber unter Maschinenantrieb fallen , deswegen denk ich das eine Zulassung nötig ist.
Also ich interpretiere das so, er muss zur Benutzung mit E-Motor eine Zulassung beantragen
Ohne Motor muss das 2,48m Boot auch auf jeden Fall mit Namen und Anschrift
des Eigners gekennzeichnet sein.
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Warum schreibt dann der DMYV, daß mit Elektromotoren unter 2KW die 300m Uferzone nicht gilt?
Holger, nichts für ungut, mir ist das hier eigentlich zu blöd