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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden.

 
 
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Alt 09.07.2009, 20:55
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Holger K. Beitrag anzeigen
Sorry Roland ,es gibt ja eine Registrierung und eine Zulassung, ich zitiere mal das Schifffahrtsamt FN :


Ein E-Motor wird aber unter Maschinenantrieb fallen , deswegen denk ich das eine Zulassung nötig ist.



Also ich interpretiere das so, er muss zur Benutzung mit E-Motor eine Zulassung beantragen
Ohne Motor muss das 2,48m Boot auch auf jeden Fall mit Namen und Anschrift
des Eigners gekennzeichnet sein.
Warum schreibt dann der DMYV, daß mit Elektromotoren unter 2KW die 300m Uferzone nicht gilt?
Holger, nichts für ungut, mir ist das hier eigentlich zu blöd
__________________
Grüssle vom Bodensee
Roland

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