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Alt 09.09.2009, 09:57
Bäriger
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Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
Wenn 15 PS die Obergrenze sind, ist das so... dann kannst Du nicht einfach 20 PS dranhängen. D.h., Du kannst das zwar schon, aber das Wasserschiffahrtsamt wird Dir die 20 PS nicht in die Bootspapiere eintragen, und deine Haftpflichtversicherung wird im Schadensfall die Regulierung verweigern.

Also bleib bei 15 PS und versuch, einen gebrauchten Zweitakter zu bekommen, weil der doch deutlich leichter ist als ein 4-Takter, und deiner Bootsgröße eher angemessen ist und auch beim Transport des zerlegten Bootes einfacher zu händeln ist.

Klaus
Hallo Klaus,

ganz so ist das nicht, das WSA trägt dir das ohne Probleme ein, lediglich die Versicherung kann natürlich im Schadensfall die Leistungen verweigern.

Viele Grüße

Wolfgang
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