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Alt 12.09.2009, 10:41
rotbart
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Das war zwar nicht unbedingt neu, aber die Bestätigung sozusagen des Landes Bremen ist natürlich gut.

Zu BEACHTEN ist, dies GILT NUR INNERHALB DEUTSCHLAND <bzw. innerhalb des EU Landes die dies übernommen haben> NICHT BEI JEDEM GRENZÜBERTRITT und NICHT ZOLLTECHNISCH , das steht da ja auch, da bleibt es bei den 10 bis 20 Litern innerhalb der EU und ausserhalb des Fahrzeugtanks.

Zitat:
Zitat von Zoll
Beachten Sie bitte, dass Kraftstoff nur energiesteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden darf, wenn er sich im Tank Ihres Fahrzeuges oder in mitgeführten Reservebehältern befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern nicht beanstandet
HR ist darüber auch das gilt nur z.B.: D<=> A, D <=> F etc, aber nicht z.B. D<=> CH (Shweiz ist nicht EU ) HR ist ebenfalls nicht EU !!!!!!!

Ungeachtet Energiesteuer ist auch "Verbrauchssteuer" und sie ist eben auch von Privatpersonen zu bezahlen, ansonsten ist es eine Steuerhinterziehung, genauso wie das Einführen unversteuerter Zigaretten

Geändert von rotbart (12.09.2009 um 10:47 Uhr)
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