Das war zwar nicht unbedingt neu, aber die Bestätigung sozusagen des Landes Bremen ist natürlich gut.
Zu BEACHTEN ist, dies
GILT NUR INNERHALB DEUTSCHLAND <bzw. innerhalb des EU Landes die dies übernommen haben>
NICHT BEI JEDEM GRENZÜBERTRITT und NICHT ZOLLTECHNISCH , das steht da ja auch, da bleibt es bei den 10 bis 20 Litern innerhalb der EU und ausserhalb des Fahrzeugtanks.
Zitat:
Zitat von Zoll
Beachten Sie bitte, dass Kraftstoff nur energiesteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden darf, wenn er sich im Tank Ihres Fahrzeuges oder in mitgeführten Reservebehältern befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern nicht beanstandet
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HR ist darüber auch das gilt nur z.B.: D<=> A, D <=> F etc, aber nicht z.B. D<=> CH (Shweiz ist nicht EU

) HR ist ebenfalls nicht EU !!!!!!!
Ungeachtet Energiesteuer ist auch "Verbrauchssteuer" und sie ist eben auch von Privatpersonen zu bezahlen, ansonsten ist es eine Steuerhinterziehung, genauso wie das Einführen unversteuerter Zigaretten
