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Alt 02.10.2009, 22:13
Chris2 Chris2 ist offline
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Boot Infos

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Zitat von AndreasHH Beitrag anzeigen
Das ist wohl gut möglich.

Anruf bei meiner Versicherung: Kurzfristige Deckung Kasko und Haftpflicht kein Problem.

Anruf bei der Verkehrbehörde HH: Kurzzeitzulassung geht nicht, gilt nur innerhalb Deutschlands.
Mit dem ausländischen Kennzeichen darf nur der (ausländische) Eigentümer fahren (bei Kauf).
Einzige Möglichkeit: Ausfuhrkennzeichen, ausgestellt von der Behörde des Exportlandes.

Anruf beim ADAC in HH: Grenzversicherung kaufen beim ADAC. Kostet 22 Euro und gilt 29 Tage. Deckungskarte (elektronische Deckungsnummer) und Trailerdaten notwendig. Damit zur Verkehrsbehörde.

Anruf bei der Verkehrsbehörde: der ADAC hat keine Ahnung, das ist Kurzzeitzulassung und gilt nur innerhalb Deutschlands.
Hallo,
mir hat man die gleichen Auskünfte gegeben, mit dem Hinweis die Carabinieri verstehen hier keinen Spaß (1000€ Geldstrafe + Gespann wird Beschlagnahmt).

Wenn der Trailer mit dem Fahrzeug in I mitversichert ist, kann mir doch der Italiener das recht zur Überführung nicht schriftlich geben.

Gibt es in I überhaupt Trailer die selbst versichert sind?

Wenn der Trailer schon abgemeldet ist und ich die Papiere bekomme, wie kann ich in dann vor der Überführung in Deutschland anmelden?
In Deutschland muß ich doch zuerst zum TÜV bevor ich an der Zulassungsstelle die Anmeldung machen kann?

Möchte mir auch in Italien ein Boot mit Trailer kaufen und befasse mich auch schon länger mit dem Thema, komme aber auch auf keinen grünen Zweig, glaubt man eine Lösung zu haben, kommt schon wieder der nächste Hacken.

Mein jetziger Gedanke ist den Trailer mit Boot auf einen Autotransportanhänger zu laden und einfach raufzufahren.
Hat das schon mal einer gemacht oder Erfahrung damit?
Oder geht das garnicht weil ich an irgendwas nicht gedacht habe?

Viele grüße
Christian
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