Also,
1. wenn es unter 7,5 m ist, ist es kein Fahrzeug, deshalb gilt diese Bestimmung nicht.
2. Wenn es ein Neufahrzeug (Autos, Flugzeug oder Schiff(Schiff ab 7,50 m Länge) wäre, würdest Du beim Export die Mehrwertsteuer, die gem. Rechnung bezahlt wurde an der Grenze vom Kaufland wieder bekommen und dann müsste das Boot in Deinen Land versteuert werden.
Fazit:
Keine Doppelbesteuerung und in Deinem Fall erst garnicht
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
|