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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

 
 
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  #5  
Alt 02.01.2015, 08:42
Benutzerbild von el greco
el greco el greco ist offline
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Boot Infos

Also,
1. wenn es unter 7,5 m ist, ist es kein Fahrzeug, deshalb gilt diese Bestimmung nicht.

2. Wenn es ein Neufahrzeug (Autos, Flugzeug oder Schiff(Schiff ab 7,50 m Länge) wäre, würdest Du beim Export die Mehrwertsteuer, die gem. Rechnung bezahlt wurde an der Grenze vom Kaufland wieder bekommen und dann müsste das Boot in Deinen Land versteuert werden.
Fazit:
Keine Doppelbesteuerung und in Deinem Fall erst garnicht
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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