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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#5
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Also,
1. wenn es unter 7,5 m ist, ist es kein Fahrzeug, deshalb gilt diese Bestimmung nicht. 2. Wenn es ein Neufahrzeug (Autos, Flugzeug oder Schiff(Schiff ab 7,50 m Länge) wäre, würdest Du beim Export die Mehrwertsteuer, die gem. Rechnung bezahlt wurde an der Grenze vom Kaufland wieder bekommen und dann müsste das Boot in Deinen Land versteuert werden. Fazit: Keine Doppelbesteuerung und in Deinem Fall erst garnicht
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
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