Hallo Dirk,
aus meiner Sicht benötigst Du:
- die Papiere des Rollers aus A mit der dortigen Abmeldung,
- Kaufvetrag mit Quittung der Bezahlung (Eigentumsübergang),
in D erforderlich
- volle TÜV Abnahme für die Erstellung der techn. Papiere unter Vorlage der österr. Rollerpapiere,
- danach Zulassung mit Nachweis das der Roller in A abgemeldet wurde.
Ferner empfehlenswert
- Kopie der Neukaufrechnung (Nachweis der bezahlten MWST)
- Nachweis über die erfolgten Wartungen (Rechnungen)
- Bedienungsanleitung des Rollers.
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