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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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Themen-Optionen | Ansicht |
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#1
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Hallo Dirk,
aus meiner Sicht benötigst Du: - die Papiere des Rollers aus A mit der dortigen Abmeldung, - Kaufvetrag mit Quittung der Bezahlung (Eigentumsübergang), in D erforderlich - volle TÜV Abnahme für die Erstellung der techn. Papiere unter Vorlage der österr. Rollerpapiere, - danach Zulassung mit Nachweis das der Roller in A abgemeldet wurde. Ferner empfehlenswert - Kopie der Neukaufrechnung (Nachweis der bezahlten MWST) - Nachweis über die erfolgten Wartungen (Rechnungen) - Bedienungsanleitung des Rollers. |
#2
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Moin,
alternativ könntest Du bei Deinem zuständigen Straßenverkehrsamt nachfragen.
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
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