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Alt 30.12.2004, 16:12
Opa25867
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Hallo,

wie wär's mit :

Frage 112 ( Bögen 7, 16, 18) :Welche besondere Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer mit entsprechender Funklizenz, dessen Fahrzeug mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet ist?

Antwort:Er ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und zu berücksichtigen.

oder:Frage 112 ( Bögen 7, 16, 18) :Welche besondere Verpflichtung hat ein Fahrzeugführer, dessen Fahrzeug mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet ist?

Antwort:Er ist verpflichtet, die von der Verkehrszentrale gegebenen Verkehrsinformationen und -unterstützungen abzuhören und zu berücksichtigen.
Sollte er nicht die erforderliche Lizenz haben, darf er dieses Boot nicht führen.


gruß Uwe
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