Zitat:
Zitat von Oliver74
Hallo
Das gilt wenn Du den Nico an Land zugriffsbereit mitführst. Dann brauchst Du den kleinen Waffenschein (Der problemlos zu bekommen ist, reiner Verwaltungsakt für unbescholtene Bürger).
Transportierst Du den Nico an Land nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis, dann benötigst Du keinen kleinen Waffenschein.
Kleiner Koffer mit Zahlenschloss und gut ist
Viele Grüße,
Oliver
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Ja das war mir auch neu und habe ich jetzt im Zuge der Beiträge erlesen.
Mal eben Sylvester die älteren Patronen abschießen ist also auch nicht.