tsh tsh - was müsst Ihr die lesenden Unwissenden immer *verladen*......
para 3 Nr. 4 ist als Tabelle erläutert und weist ausschließlich Behördenfahrzeuge aus - ohne den exakten Gesetzestext und die jeweils aktuelle juristische Auslegung mangels Bibliothek nachgelesen zu haben - also auch unter Anbetracht der Gebührensystematik - die 18€ beim ordinären WSA sind für Normalsterbliche O.K. und der Rest wird als *Behörden*-Freizeitschiffer deklariert - und noch eins:
DIE ZIFFERN MÜSSEN NUR ANGEBRACHT SEIN (und nicht festverbunden) - so steht's im pdf.
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=> ein Autokennzeichenschild tut's auch