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Alt 03.11.2024, 09:45
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rg3226 rg3226 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von boboo Beitrag anzeigen
@rg3226,
mit allem Respekt
aber so werden die sogenannten "Stammtisch Weissheiten" erbrütet und verbreitet.

Der Gesetzgeber sagt deutlich und eindeutig:





Das heisst: der Gerald St. muss nirgendwo fahren (es sei denn, der Verkäufer bezahlt ihm die Fahrt, dann kann er fahren).
Ansonsten verschickt er es auf Kosten des Verkäufers die ziemlich grosse Packung.

Konkret und bündig: gekauft, bezahlt.
Ab jetzt dürfen dem Käufer während der Gewährleistung keine Kosten entstehen (im Fall eines Defektes, also Inanspruchnahme der Gewährleistung)
Erst einmal hatte ich geschrieben......ich glaube......

Naja und wenn keine Reaktion von Seite des Verkäufer kommt bleibt sowieso nur noch der Rechtsweg.

Ist immer alles sehr schön was in den Gesetzen steht aber es gibt aber auch Möglichkeiten um den Kunden madig zu machen.

Ich bin immer ein Mensch der klaren Worte und deshalb würde ich alles einpacken und zum Verkäufer fahren.
Würde natürlich eine Person des Vertrauens mit nehmen und natürlich einen Termin ausmachen.

Natürlich kann man das große Paket zum Verkäufer zurück schicken.
Was ist denn wenn er es nicht annimmt.
Was sagt das Gesetz denn dann

Ich denke da zurück an einem Fall eines Bootsverkäufer zurück

Auch wenn es den Rechtsweg gehen sollte dann sollte schon eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein.
Sonst kann es extrem teuer werden und viele Nerven kosten.
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Gerald St. (03.11.2024)