Ich habe, immer noch, obwohl ich selbst vom Fach bin, ein Problem mit der Aussage, bei einem (wenn auch gravierenden) Verstoß mit dem Boot ist der Autolappen weg.
Es besteht rechtlich die Möglichkeit übers STGB im Rahmen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (da ist auch schon der Dieb der mit mit dem Auto zum Tatort fährt dabei) den Schein durch das (Straf-)Gericht einzuziehen.
aber aufgrund eines Verstoßes außerhalb des Straßenverkehrs kann nur die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis (=Verwaltungsakt) widerrufen, (z.B. Ausnüchterung in der Zelle mit etlichem am Rausch) und da ist wohl vor eine PMU (umgangssprachlich "Idiotentest" Grundvoraussetzung.
Wie das durch die behörde hieb und stichfest begründet wird bei nem Verstoß mit dem Boot ohne PMU würde mich schon interessieren (Alkohol, Drogen, Unfallflucht mal abgesehen). Vorallem wenn dann Schadensersatzforderungen kommen würden?
Marcus
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