|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#16
|
||||
|
||||
Zitat:
1) Die Laserpistolen sind geeicht (zumindest bei uns in Österreich) und werfen Fehler aus, wen bei der Messung selbst (1/3 Sekunde) es zu Abweichungen kommt. 2) Es ist egal, wie er das Objekt anvisiert, wenn er es hat, gibts kein Entrinnen, Abweichungen von der Geschwindigkeit können wie gesagt nur zum Vorteil des Gemessenen ausgehen (so mal die Theorie!) 3) Wenn es viele Objekte zum messen gibt, so sieht der Beamte mittels einem Punkt in der Zielvorrichtung, welches Objekt er anvisiert, wenn er ein falsches anvisiert, dann wird das immer ein Problem sein (genauso könnte er auch sagen, du seist zu schnell gefahren, obwohl es gar nicht stimmt, und sowas, denke ich mal, wird keiner einem Beamten unterstellen, oder ? Dies läßt den Schluss zu, dass die Messungen schon passen! Ach ja, die Laserpistolen gibt es jetzt schon lange, sie gibt es aber trotz regelmäßiger Versuche, diese zu bekritteln, immer noch. Das sollte ja auch einem zu denken geben, oder ? (PS.: ich messe eigentlich selten, derzeit eigentlich nie mit diesen Geräten, ich habe einen anderen Aufgabenbereich, wuff) |
#17
|
|||
|
|||
@ berny
Sag, ist der Grund für das Anvisieren der (weit unten montierten) Kennzeichen-Tafel nicht auch die anfangs der Laser-Pistolen-Ära immer wieder diskutierte mögliche Gefährdung der Augen von Fahrzeug-Insassen durch den Laserstrahl ? Zu dem Thema hab ich eigentlich schon lange nichts mehr gelesen oder gehört. Gruß Peter
__________________
Gruß, Peter_ _________________________________ Das Leben ist binär: du bist eine Eins oder eine Null |
#18
|
|||
|
|||
Zitat:
Gut bemerkt! hihihoho Gruß Peter
__________________
Gruß, Peter_ _________________________________ Das Leben ist binär: du bist eine Eins oder eine Null |
#19
|
||||
|
||||
Zitat:
--Chris |
#20
|
||||
|
||||
Zitat:
Als geeignetster Punkt hat sich da in der Praxis das Kennzeichen erwiesen, das ist aber auch scon alles. Das Kennzeichen deshalb, weil dieses aus größerer Entfernung schon erkennbar ist, reflektierend ist, und auch im rechten Winkel zur Fahrbahn steht. Das ist eigentlich alles! Hat sonst keinen besonderen Hintergrund!!! Die Gefährdung der Augen durch den Laserstrahl wurde wissenschaftlich widerlegt. Es gab da am Anfang Beschwerden, die sich aber als Haltlos herausstellten. Solche Aktionen, muss man aber auch nüchtern betrachten, gibt es immer wieder, wenn was Neues rauskommt. |
#21
|
||||
|
||||
Zur Information ,das befahren der Altarme an der Donau ist in Deutschland nicht erlaubt.Warum ich das weis?Weil man mir in der Nähe von Straubing 10,- (statt 35,- )abgenommen hat.
An dieser erzieherischen Maßnahme kann ich niemanden die Schuld geben sondern nur daraus lernen (Andere Länder andere Gesetze ). Trotz alledem ist das Revier von Vielshofen bis Regensburg toll. Gruß Gerhard
__________________
Grüße Gerhard Genieße froh dieTage,des Augenblickes Gunst:Richtig dosierte Faulheit ist ein Stück Lebenskunst. |
#22
|
|||
|
|||
Ich habe, immer noch, obwohl ich selbst vom Fach bin, ein Problem mit der Aussage, bei einem (wenn auch gravierenden) Verstoß mit dem Boot ist der Autolappen weg.
Es besteht rechtlich die Möglichkeit übers STGB im Rahmen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (da ist auch schon der Dieb der mit mit dem Auto zum Tatort fährt dabei) den Schein durch das (Straf-)Gericht einzuziehen. aber aufgrund eines Verstoßes außerhalb des Straßenverkehrs kann nur die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis (=Verwaltungsakt) widerrufen, (z.B. Ausnüchterung in der Zelle mit etlichem am Rausch) und da ist wohl vor eine PMU (umgangssprachlich "Idiotentest" Grundvoraussetzung. Wie das durch die behörde hieb und stichfest begründet wird bei nem Verstoß mit dem Boot ohne PMU würde mich schon interessieren (Alkohol, Drogen, Unfallflucht mal abgesehen). Vorallem wenn dann Schadensersatzforderungen kommen würden? Marcus |
|
|