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Alt 08.03.2005, 17:31
nordy nordy ist offline
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@Bootsboerse+Olka

Ich habe keinen Grund, der Darstellung meines Bekannten zu misstrauen.

In eine ähnliche Auffahrsituation sind viele von uns auch schon mal gekommen.
Man hat sich gerade über einen Bummellanten vor einem geärgert, ist vielleicht in Zeitdruck, schon neigt man leicht dazu, seinem vermeintlichen Recht etwas nachzuhelfen.
Das passiert viele tausend mal täglich, geradezu eine Standardsituation.

Solange keine echte Gefahr davon ausgeht, ist das etwas zu dichte Auffahren höchstens als Ordnungswidrigkeit zu bewerten.

Übrigens hat man auch durchaus das Recht, eine Schlafmütze durch kurzes Hupen bei vorsichtiger Annäherung an sein Fahrzeug auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen.

Gut, mein Bekannter ist sicherlich etwas zu dicht aufgefahren, jedoch stellt sein Verhalten keineswegs eine Nötigung dar, nur beweisen konnte er es in Ermangelung eines eigenen Zeugen nicht.
Die Gegenseite hat den Sachverhalt viel schlimmer dargestellt als er sich zugetragen hat.
Das passiert übrigens sehr oft, weil Anzeigenerstatter oft dazu neigen, ihre Vorhaltungen in dichterischer Freiheit wasserdicht zu machen.

An den Tatbestand der Nötigung sind recht hohe Anforderungen geknüpft.

In jedem Fall ist eine über längere Zeit und Wegstrecke anhaltende erhebliche Gefährdung für den Vordermann von Nöten, was z.B. der Fall ist, wenn jemand aus hoher Geschwindigkeit quasi auf die Stosstange des Vordermannes auffährt und ihn erschreckt.

Für solches Fehlverhalten sind natürlich harte Strafen, eben die 30 Tagessätze usw. angezeigt.
Für meinen Bekannten wäre eine Geldbusse völlig ausreichend gewesen.

Übrigens, ich hoffe, dass ihr auch die übrigen Verkehrsregeln so genau nehmt wie diese Frage hier.
Wirklich mit euren Gespannen noch nicht schneller als erlaubt gefahren ?

Gruss Nordy
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