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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Behördliche Anmeldung Schlauchboot 380?
Good Morning
Habe eine Frage zur Anmeldung eines Schlauchbootes Viamare 380, ich wohne in Wien aber das Boot soll in Niederösterreich angemeldet werden da es bei meinem Freund im Haus steht und das Boot uns gemeinsam gehört, einen Motor haben wir noch nicht kann ich trotzdem das Boot anmelden oder nur in Kombination mit Motor? Welche Papiere sind notwendig und was kostet das? Unser Fahrgebiet ist Donau Wien und Kroatien, Donaupatent und SBF See haben wir beide inkl. Funkscheine vielen lieben Dank für Eure Tipps |
#2
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In Österreich kannst du ein Boot nur dort anmelden, wo der Eigentümer (Kaufvertrag) seinen ordentlichen Wohnsitz(Hauptwohnsitz) hat.
Bei mehreren (offiziellen) Eigentümern .... ... würd ich beim Magistrat nachfragen. |
#3
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Geht nur mit Motor.
Ohne macht es keinen Sinn, und wenn du nachträglich einen Motor montierst , musst du diesen wieder neu anmelden. Anmelden sollte auch in nö gehen, so ferne dein Freund im Kaufvertrag eingetragen ist, ansonsten einen entsprechenden Vertrag machen. |
#4
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Moin moin !
Was würde so eine Zulassung für ein 3.80m SB mit 8-15 PS Motor in Österreich eigentlich kosten ? Hab hier beim Wasserstrassenamt Magdeburg 21 Euro bezahlt . Gruß Maik |
#5
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Zitat:
Gruss |
#6
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Zitat:
Es betrifft hier die Neuzulassung eines Bootes in A, wo das Boot mit Motor und kompletter Sicherheitsausrüstung vorgeführt werden muß und auch im Wasser gründlich geprüft wird. Bitte beachten! |
#7
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Sorry!
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#8
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Zitat:
Ich dachte immer deutsche Behörden wären extrem penibel. Das es in Österreich noch schlimmer ist,hätte ich nicht gedacht. Tja, da kommt als Alternative ein Umzug nach good old Germany in Betracht Petri Heil aus old Preissen Maik |
#9
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Ein neues Schlauchboot muss in Österreich nicht vorgeführt werden. Bei meiner Anmeldung in der Steiermark wollten sie Rechnung und CE Erklärung des Bootes und den Kaufvertrag des (gebraucht en) Motors, dazu noch den Antrag, PDF per E-Mail war OK.
Michael |
#10
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Bisher: nach 10 Jahren das erste mal, dann alle 5 Jahre.
Aber es gibt schon Berichte, wo sich der Zeitintervall geändert haben soll..... |
#11
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Zitat:
wenn das Boot bei der Überprüfung nicht in Ordnung ist kann es passieren das man nur eine Zulassung für 1 und nicht für 5 Jahre bekommt ich kenne so einen Fall
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Gruß vom Opa Hansi Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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#12
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Stimmt mein Schlauchi war damals so ok das ich nach der zweiten Überprüfung 8 Jahre bekam für den Zeitpunkt der nächsten Überprüfung.
Doch es gab früher den Geist auf bis zur ersten Spiegelrep.und der Motor wäre fast ins Wasser abgetaucht.... also waren eig. 8 Jahre zu lange...
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#13
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Jo,
nach fünf bis zehn Jahren Einsatz kannn ich eine Überprüfung nachvollziehen. Da ist manche Pelle hinüber und nicht mehr für den Schiffverkehr geeignet....
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Besten Gruß aus Nuthetal bei Berlin Frank 24: "Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen...." Legende: ex Moritz 360 mit ex Force 5 PS, ex Suzuki DT 5 aktuell: Yammi F6,Trailer: Anssems PLT 750 mit Flachplane, Boot kommt irgendwann wieder... |
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