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Computer/Digicams/Auto... Alles was mit unseren anderen Lieblingsspielzeugen zu tun hat. |
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#1
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WLAN-Nutzung durch andere
Heute in N-TV
Freitag, 18. Juli 2008 Rentner veruteilt WLAN-Nutzung durch andere Wenn ein Computernutzer sein WLAN-Netzwerk nicht richtig absichert, kann er im Extremfall sogar Ärger mit der Justiz bekommen. Das hat ein Mann zu spüren bekommen, der vom Düsseldorfer Landgericht wegen Musik-Piraterie verurteilt wurde (unter anderem Az.: 12 O 195/08). Ob der Rentner selbst die Straftat begangen hat oder jemand in seine ungesicherte WLAN-Verbindung eingedrungen ist, sei unerheblich, urteilten die Richter. Der Nutzer trägt in jedem Fall die Verantwortung für seinen Anschluss....... Quelle und ganzer Text Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#2
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offene WLAN´s
Sollte man gar nicht glauben, wieviele Netzwerke "offen", also unverschlüsselt sind
![]() Die meisten Betreiber solcher privaten WLAN´s sind oft absolute Laien und begehen dann diesen Fehler! ![]() Wann sitzt man denn schon wirklich mit dem Laptop auf der Terrasse, oder im Garten? Meist stört dann die Sonneneinstrahlung am Display!
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#3
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Zitat:
![]() Reinhard
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Ein gerader Kurs ist oft der beste. Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt. |
#4
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auch ein WLAN kann man ganz einfach durch MACAdressen-Abfrage und Verschlüsselung so absichern, dass Otto-Normalverbraucher nicht mehr rein kann. Gegen echte Hacker ist sowieso kein Kraut gewachsen, die suchen sich dann aber auch lieber ein offenes, das nicht so schwer zu knacken ist.
Oder man lebt am Land, dann ist's nicht so heikel und wenn man Glück hat kann man auch beim Nachbarn gratis mitsurfen ![]() Aber zum Urteil - ich glaub die Richter haben ja echt einen im Schüsserl, die können doch nicht jemanden verurteilen ohne zu wissen, ob er die Straftat begangen hat. Bin ich als Halter eines Fahrzeugs auch haftbar, wenn mir das Auto gestohlen wird und der Dieb einen Unfall baut und Schaden anrichtet ? ![]() Geändert von hobbycaptain (18.07.2008 um 12:09 Uhr) |
#5
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Zitat:
ich kann ein Netz nur mit WPA /WPA 2 absichern alles andere ist ruckzuck ausgehebelt. Auch MAC Adressen können per Software manipuliert werden. Insgesamt greifen die Richter hier zur Störerhaftung aus §1004 BGB. Ich würde in Berufung gehen, da das OLG FFM endlich die unsägliche rechtsprechung zu diesem Thema korregiert. Wer die aktenzeichen oder die Kritik an den Urteilen interessiert bitte kurz melden (aber erst das Netz sichern) cu Stefan
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cu Stefan ------------------------ das wird sicher ein Spass James T. Kirk |
#6
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Mein Beruf ist es u.a. Router einzurichten,....
fast jeden 2. Tag kommt ein Anruf rein mit einem nicht gut / garnicht verschlüsseltem Router ![]() Man(n) lernt wohl erst dann wenn es zu spät ist. Also bitte immer schön WPA2 einschalten, ist zwar auch nocht 100% ... aber das ist erstmal für 85% eine "Hürde". Gruß |
#7
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Zitat:
soweit mir bekannt, bist Du das tatsächlich, wenn Du nicht alles unternommen hast, um diese "Nutzung" zu unterbinden. Sprich: Auto abgesperrt und Schlüssel nicht rumliegen lassen... Genau so ist es halt auch mit dem WLan: Wenn Du es nicht ausreichend absperrst, dann bist halt mitschuld. :-P Grüße, Tom |
#8
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Ich frag mich wie es dann mit den öffentlichen Hotspots und Wlancafes ist wo man anonym ne Zugangsnummer ausm Drucker bekommt ,müssen die nun zukünftig Ausweise kontrolieren und das ganze akribisch dokumentieren ?
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Gruß Holger |
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