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Computer/Digicams/Auto... Alles was mit unseren anderen Lieblingsspielzeugen zu tun hat.

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  #1  
Alt 21.03.2006, 11:08
Benutzerbild von Holländer
Holländer Holländer ist offline
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Ausrufezeichen Für die, die es nicht wissen...

Hi Jungs,

habe gerade erfahren das ich mit ein Fahrzeug mit LkW Zulassung
und mein Böötchen dran, Sonntags GAR NICHT fahren darf...

Egal ob Umgemeldete Geländewagen auf LKW oder sonst was..

LKW im Schein.. Hänger sonntags dran : NEIN

Glücklich rechtzeitig mitbekommen (gute Händler) der mich drauf gewiesen hat,
hatte fast schöne Kastenwagen gekauft..

Habe darauf nochmal ein Kunde (Verkehrspolizist) angerufen und der hat mir es nochmals bestätigt.
Kostet fettes Geld..

Werde ich mich wohl ein Kombi suchen müssen..
wenn das Gespann über 3,5 Tonnen ist braucht man auch noch ein Fahrtenschreiber


Gruß,

Frank
p.s. ich erlaube mir ein Doppeltposting in beide Foren..
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  #2  
Alt 21.03.2006, 11:22
Benutzerbild von HaraldGesser
HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Hallo Frank,

ich erlaube mir eine Doppelantwort: Du kannst den Transit mit relativ wenig Aufwand als Wohnmobil über 2,8 Tonnen eintragen lassen, dann gilt das Hängerverbot nicht.


Grüße

Harald
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  #3  
Alt 21.03.2006, 12:29
Udo
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Beiträge: n/a


Hallo Frank,
warum nimmst du keinen Transit mit Scheiben ?
Würde ich für deine Bedürfnisse einem Kombi immer vorziehen.
Gruß Udo
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  #4  
Alt 21.03.2006, 12:41
Benutzerbild von Holländer
Holländer Holländer ist offline
Schlauchbootreparatur
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Hi Udo,

das wird es wohl werden....

Wollte eigentlich ein Geschlossener Kasten, wegen die Güter die ich transportiere. (Blickdicht).

Der Händler um die Ecke hat mir so ein solches (kombi) angeboten..
jedoch hab ich mich da gewehrt wegen obengenanter..

Bis er der Story von Hänger erwähnte..


Werde ich wohl mit verdunkelte Scheiben fahren müssen... :D



Gruß,

Frank :)
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  #5  
Alt 21.03.2006, 12:49
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Fortnox Fortnox ist offline
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Zitat:
Werde ich wohl mit verdunkelte Scheiben fahren müssen... :D
Mit verdunkelten Scheiben kommt Du dann aber ins Nachtfahrverbot
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MfG
Martin

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  #6  
Alt 21.03.2006, 13:58
stebn stebn ist offline
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Hallo Frank
du musst dir einen Bus mit Pkw Zulassung kaufen. Dann hast in der 2. Reihe Scheiben.
Wenn du Privat fährst brauchst du keinen Fahrtenschreiber.

Das Sonntagsfahrverbot gilt dann nicht wegen Pkw-Zulassung

Ich habe das gleiche Problem gehabt und deswegen habe ich mir einen Master-Combi gekauft.

Du zahlst dann aber auch Pkw-Steuern und das kann bei einem alten Wagen teuer werden. Versicherung wird aber günstiger wenn du einen niedrige SFK hast.

Dann musst du noch aufpassen!!?? Es können Euro 3 Pkw nach Euro 2 versteuert werden. Meistens wenn das zulässige Gesamtgewicht über 2,5 T. ist.

Z.B. Kia Sorento - da hat der Motor Euro 3 wird aber nach Euro 2 versteuert.
Bei meinen Master ist das auch so der hat Euro 3, wird aber nach Euro 2 versteuert.

Gruß Stefan
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  #7  
Alt 21.03.2006, 14:13
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Holländer Holländer ist offline
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Hi Stefan,

nenne mal was zahlen...
(hab in Moment ein Citroen Jumper Kombi im aussicht)


Frank :)
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  #8  
Alt 21.03.2006, 14:32
stebn stebn ist offline
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Hallo
Frank ein Neufahrzeug??
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  #9  
Alt 21.03.2006, 15:05
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Holländer Holländer ist offline
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nein,

kann ich mir nicht leisten..

gebraucht.. daten bekomme ich später..

Bzw. das Wägelchen kommt hierher und wird vorgeführt


Gruß,

Frank :)
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  #10  
Alt 21.03.2006, 23:17
thomas001 thomas001 ist offline
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Zitat:
Zitat von stebn
Dann musst du noch aufpassen!!?? Es können Euro 3 Pkw nach Euro 2 versteuert werden. Meistens wenn das zulässige Gesamtgewicht über 2,5 T. ist.

Z.B. Kia Sorento - da hat der Motor Euro 3 wird aber nach Euro 2 versteuert.
Bei meinen Master ist das auch so der hat Euro 3, wird aber nach Euro 2 versteuert.
Meines Wissens nach handelt es sich dabei um eine differenzierte Bezeichnung der "Euro-Norm" bei LKWs und PKWs. Ein "Euro 4"-LKW erreicht zum Beispiel demnach unter Umständen nur "Euro3"-PKW-Norm. Also aufpassen, dass die Euro-Norm unter PKW-Bedingungen zählt.


Gruß
Thomas
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