Zitat:
Zitat von ulf_l
Da hast Du die Rechnung leider ohne die diversen Landratsämter gemacht. Wenn man sich nicht gerade auf Bundes Binnenwasserstraßen, sondern auf Landeswasserstraßen oder Seen bewegen will, dann wollen viele Landratsämter & Co. einen Obulus und eine Marke/Kennzeichnung oder so etwas in der Richtung.
Fahren ohne Anmeldung und egal wo ist praktisch nur noch mit Muskelkraft möglich. Hier in Bayern ist dieses Raubrittertum leider ganz besonders ausgeprägt.
Gruß Ulf
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Da bin ich ja in Sachsen zur Zeit noch richtig gut dran. Da kannst Du auf den freigegeben Landesgewässern fahren ohne zusätzlichen Obulus. Wo Du überall fahren und wie Du fahren kannst hier in Sachsen steht im Sächsischen Wassergesetz.
Das ist wie vor Bismarks Zeiten deutsche Kleinstaaterei.