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Alt 18.07.2013, 20:10
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[QUOTE=dori;305387]ich glaube auch, was in den papieren eignetragen ist gilt, weltweit!
...

QUOTE]

Eben nicht guter Freund, weil es Ausnahmegenehmigungen sind nur für den nationalen Bereich.

Bsp.: die deutsche Sonder Freigabe für Anhänger bis 100 kmh max. statt 80 kmh Geschwindigkeit gilt nur innerhalb deutscher Grenzen. Schon in Nachbarländern müssen die nationalen Vorschriften beachtet werden.

So gilt das auch für erhöhte Anhängelasten, wenn diese nicht EU konform sind.

Wenn eine erhöhte Anhängelast bei Neubestellung im Werk eingebaut wird, dann steht dies mit eingeschränkter Steigfähigkeit bereits im KFZ Brief, und das Fahrzeug hat auch die technische Voraussetzung dafür. Wenn aber später im Ausland durch Länder gefahren wird, in denen die erhöhte Anhängelast nicht erlaubt ist, dann gilt nationales Recht vor deutscher Sonder-Freigabe.
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