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#1
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puhh, danke, wusste ich nicht.
d.h also wenn ich meinen Pickup von 2,8 t auf 3,5 auflasten lasse und es im brief und schein eingetragen ist, bekomm ich in A oder I ein ticket wenn ich überladen bin? ich weiss von spanischen Nissan-Pickups die bis 3,5 t aufgelastet sind, und in ohne Probleme durch die Anmeldung beim KVR kommen, und das nicht als einzelfall sonder 20 stück -minimum im Jahr, weil Nissan Deutschland die nicht auflasten würde.
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
#2
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Auflastung
Tschuldigung
![]() MB Viano, V6, Diesel Bisher: F1= techn.zul.Gesamtmasse in Kg (3050) F2=im Zulassungsmitgliedstaat zul. G.masse in Kg (3050) jetzt: Lastzuggesamtgewicht 5200Kg Robert (der mit den fehlenden Tasten) ![]()
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Gruß aus Traunstein Robert |
#3
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Zitat:
Wenn Dein Pickup amtlich aufgelastet werden soll bzw. kann, dann müssen auch - die Aufhängungen der Achsen je nachdem verstärkt werden und mit anderen Federn und Stoßdämpfern, ev. sogar die Achse getauscht werden, - die Reifen mit höherer Traglast montiert werden, - das Fzg. als schwereres Fzg. auch bei der Steuer gemeldet werden. Damit hat es dann einen anderes Gesamtgewicht und gegen einen internationalen Einsatz ist nichts einzuwenden. Wenn Du das gültige Gesamtgewicht eines Fzg. überlädts und in eine Kontrolle kommst, dann kann es sein, das Du das Zuviel abladen mußt und die Überladungsstrafe erst bezahlen mußt bevor Du weiterfahren darfst. |
#4
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Zitat:
Nein, was in den Papieren steht gilt, bzw. bist Du erst über 3,5t überladen. Die 100er-Regelung für Anhänger hat rein gar nichts mit Auflastungen zu tun. Gruß Ulf |
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