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#5
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Hi Micha !
Ich denke, daß Deine über die Bootsversicherung abgeschlossene Haftpflicht nicht von der Zulassungsstelle anerkannt werden wird, wenn Du mit schwarzem Kennzeichen zulassen möchtest. Dafür wirst Du eine KFZ-Haftpflicht mit gesetzl. Deckungssummen und Versicherungsbedingungen nach gesetzl. Vorgaben benötigen. Wahrscheinlich ist die Haftpflicht der Bootsversicherung gleich- oder gar höherwertig, aber die Zulassungsstelle wird sich nicht mit lesen der Bedingungen abgeben wollen. Unsere hier zumindest nicht ! Alles was von dem Normalfall abweicht wird hier nicht gemacht. Wenn Du mich um Rat fragst: Melde den neuen Trailer mit grüner Nummer an, und gut ist ! Oder: Nimm dir eine ganz günstige KFZ-Haftpflicht und bist eben für rd. 20€ im Jahr doppelt versichert....
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! ![]() |
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