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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden. |
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#12
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Zitat:
Die meisten Händer, die ich kenne, haben etwa eine solche AGB zum Bereich Mangel und Nachbesserung angeheftet oder auf der Rückseite des Kaufvertrages (bzw. aushängen und auf der Webseite): "Befindet sich der Kaufgegenstand mehr als 50km entfernt des Geschäftssitzes des Händlers, so kann der Händler nach Absprache einen Partnerbetrieb seiner Wahl mit der Behebung des Mangels beauftragen." Ein solcher kann durchaus auf den Balearen liegen. Der Händler muss nur einen Vertragshändler vor Ort benennen. Ansonsten gilt Gesetz bzw. Rechtsprechung. Hier ist nunmal vorgesehen, dass der Käufer die Sache zum Händler zur Nachbesserung bringen muss. Letzterer hat allerdings die Kosten des Transports zu tragen, so dass im Endeffekt die Abholung für den Händler günstiger ist. Die entsprechende Entscheidung des BGH findest Du hier: 13.04.2011 – VIII ZR 220/10
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Viele Grüße von der Ruhrmündung Andreas |
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