Zitat:
Zitat von Stormanimal
Das mit dem kundeneigenen Geschirr würde ich als Kranbetreiber nur zulassen
Wenn mir der Kunde zum einen denschriftlichen Nachweis erbringt das dieses Geschirr nach den gültigen Richtlinien abgenommen wurde und das die Abnahme innerhalb des für meine Anlage gültigen Zeitraumes erfolgt ist.
Zudem müsste mir der Kunde zumindest rechtsgültig bescheinigen das ich aus jeglichem Haftungsrisiko freigestellt werde welche durch Gurtbruch, Bruch der Anschlagpunkte im Boot,...eintreten könnte.
Falls dieses der gängigen Rechtssprechung wiederspricht, gibt es nur eine Lösung.
Das Geschirr des Kranbetreibers verwenden!!
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Moin,
die Tragfähigkeit und Zulassung ist auf dem Geschirr gekennzeichnet. Jeder Kranführer sieht mit einem Blick ob das Material ausreicht. Für die Belastbarkeit der Anschlagpunkte am Boot ist der Bootseigner verantwortlich. Der Kranführer sollte eine Hakenlastversicherung haben. Das wage ich in vielen Fällen allerdings zu bezweifeln.