Zitat:
Zitat von Tulpe
Laut ISB (Internationales Signalbuch) bedeutet ein roter Doppelstander (gem. Flaggenalphabet "B") am Tag / ein einzelnes rotes Rundumlicht in der Nacht: Gefährliche Güter/Ladung an Bord.
Eine "normale" rote Flagge gibt es da nicht - höchstens bei der SPD ...
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PS.: habe ein "Nico-Signal" mit.
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Die rote Flagge ist in der Bodensee Schifffahrt Verordnung auf mit einer Kantenlänge von 60x60 cm vorgeschrieben.
Auf See könnte ein kreisendes Schwenken mit so einer roten Flagge auch hilfreich sein.
Alles worauf man andere auf sich aufmerksam machen kann ist hilfreich.
In den Niederlanden ist für alle Boote unter anderen die rote Flagge an Bord als Notsignal vorgeschrieben.