Zitat:
Zitat von ghaffy
In Österreich gilt:
1) Kleinfahrzeuge unter 7m, wenn sie schneller als 10km/h (nicht: 7 kn, wir sind binnen, da wird in km/h gemessen) fahren können (nicht: wenn sie nur 10km/h fahren), brauchen zumindest weisses Rundumlicht und rot/grün. (§13.01 WVO = Wasserstraßen-Verkehrsordnung)..................................
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Dann lies doch mal die
DONAUSCHIFFFAHRTSPOLIZEIVOREORDNUNG die gilt auch in Felix Austria und dort ist es genau beschrieben Anhang 5 Tabelle 1 usw. usw.
Und wenn ich mich richtig erinnere wollte der "junge" Poster doch auf der Donau seine Lampen blinken lassen oder ???