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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden.

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  #1  
Alt 19.03.2010, 15:46
lukas2409
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Zitat von Aladin Beitrag anzeigen
Carport dürfte gehen... Mein Ribchen hängt da auch so lustlos rum...

Ansonsten ist das Wohnzimmer ein beliebter Lagerort... Natürlich aufgeblasen!!! Die Reaktion meines großen auf den Wohnzimmeraufbau vom alten Metzeler war Bettdecke und Kopfkissen zu holen Er wollte direkt drin pennen Is eben ein echter Rubberdog

Gruß Carsten
...hast du ein Foto von deinem Ribchen, wie es am Carport hängt? Hast du es irgendwie gesichert gegen lange Finger? Ich überlege es irgendwie möglichst unsichtbar dort hochzuziehen, aber da fehlt mir auch noch ein bissl der Plan.

Grüße
Ulf
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  #2  
Alt 19.03.2010, 16:47
Benutzerbild von Aladin
Aladin Aladin ist offline
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Zitat:
Zitat von lukas2409 Beitrag anzeigen
...hast du ein Foto von deinem Ribchen, wie es am Carport hängt? Hast du es irgendwie gesichert gegen lange Finger? Ich überlege es irgendwie möglichst unsichtbar dort hochzuziehen, aber da fehlt mir auch noch ein bissl der Plan.

Grüße
Ulf
Foto hab ich da grad keins von. Eine Sicherung mittels Kette und Schloß wäre sicher Problemlos möglich.

Du darfst dabei auch nicht Vergessen das der Rumpf von einem RIB so eine Lagerung besser wegsteckt als der Rumpf von einem zerlegbaren. Dazu kommt noch das ich das Auto das druntersteht so gut wie nie nutze, die "Kopffreiheit" beim Einsteigen ist doch sehr eingeschränkt...

Gruß Carsten
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  #3  
Alt 19.03.2010, 16:51
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Zitat:
(ruderboot ohne name bzw. eigentümernachweis--->500 Euronen strafe!!!)
Die Geschichte würde uns sicher auch interessieren! Das klingt äußerst happig...
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #4  
Alt 19.03.2010, 17:21
lukas2409
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Zitat:
Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
Die Geschichte würde uns sicher auch interessieren! Das klingt äußerst happig...
Hallo Klaus,

an einem Sonntagvormittag mit Ruderkahn (ohne Beschriftung) raus zum angeln, eigentlich nur für ne Stunde, um zu sehen, ob was geht. Die WSP kam aus einem Kanal, drehte wieder um, fuhr einem Schubverband hinterher, drehte wieder um und nahm nach 5 Minuten Kurs auf uns. Wir hatten noch nicht mal angefangen mit Angeln, nein, die kamen, weil sie durchs Fernglas keine Beschriftung auf dem Boot sahen. Haben dann ca. ne Stunde alle Daten von meinem Kumpel aufgenommen, er hatte gerudert..., danach Vorladung vor Gericht, eigentlich sollten dass wenn ich mich richtig erinnere noch viel mehr Strafeuros werden, aber der Richter hatte dann ein Einsehen. die Geldstrafe ging an ein Pflegeheim in NRW! hätte doch auch in Brandenburg bleiben können..., ohne Worte die ganze Aktion
Grüße
Ulf
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  #5  
Alt 19.03.2010, 17:59
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KlausB KlausB ist offline
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Finde ich absolut und völlig überzogen!
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #6  
Alt 19.03.2010, 18:05
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Ulf,

tut mir Leid für Deinen Frreund, aber auf allen Binnenschiffahrtsstraßen ist Kennzeichnungpflicht für Kleinfahrzeuge. Dazu gehören auch das Havelgebiet bei Potsdam.

Sieher hier Um Links zu sehen, bitte registrieren

Würde Dir empfehlen den Törnatlas Meklenburgische und Märkische Gewässer zu besorgen(Quick Maritim). Übrigens bitte darauf achten, das Kinder an Bord eine Rettungsweste tragen müssen. Auch bei Kleinfahrzeugen muß eine mindest Sicherheitsausrüstung an Bord sein.

Übrigens sind die Havelseen ein sehr schönes Gebiet. Siehe hier zwei schöne Treffen:

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  #7  
Alt 24.03.2010, 13:31
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Hallo Ulf,

tut mir Leid für Deinen Frreund, aber auf allen Binnenschiffahrtsstraßen ist Kennzeichnungpflicht für Kleinfahrzeuge....

Sieher hier Um Links zu sehen, bitte registrieren

Hallo Dieter,

danke für Deinen Link zu ELWIS, aber gerade dort steht bei der Begriffsbestimmung in §1 Abs.2 b) daß Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können, keine Kleinfahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind.

Desweiteren habe ich vor einiger Zeit vom WSA Aschaffenburg auf meine Nachfrage mitgeteilt bekommen daß die früher bestehende Kennzeichnungspflicht für meine Faltboote bei Fahrten auf Bundeswasserstraßen seit einigen Jahren aufgehoben sei, was sich ja nun auch mit dem Gesetzestext deckt.

Das macht die ganze Sache mit dem "Ruderkahn", sofern der nicht doch über 2,21 Kw motorisiert war, für mich unverständlich.

Daneben, auf Deine Aussage bezogen, kenne ich keine Verordnung die festlegt daß auf solchen Gewässern das Mitführen einer Rettungsweste vorgeschrieben ist. (Nicht daß ich den Sinn von Rettungswesten in Frage stelle, ich selbst fahre nie "ohne").
Vielleicht kannst Du mich ja über diese Verordnung aufklären.


Grüße

Harald
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  #8  
Alt 24.03.2010, 15:30
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Beiuns hieß es 2008 noch, wir müssten unseren Paddelbooten einen "Namen" geben und den Namen und Verein des Inhabers innen rein schreiben.

In welcher Vorschrift das steht, habe ich aber nicht hinterfragt... Mein Boot heisst seitdem "Hrungnir"...
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #9  
Alt 19.03.2010, 19:43
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Tomsi1 Tomsi1 ist offline
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Zitat von lukas2409 Beitrag anzeigen
Hallo Klaus,

.... die Geldstrafe ging an ein Pflegeheim in NRW!
ohne Worte die ganze Aktion
Grüße
Ulf
..das ist aber auch da einzige GUTE an der Geschichte.....
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Gruß Tomsi,
der Schwabe im Ruhrpott



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  #10  
Alt 23.03.2010, 15:54
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michabai michabai ist offline
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Hallo Ulf,

bin gerade in China.
Schicke dir nächste Wo ein paar Bilder.

Michael
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